Werden Sie sich als Abgeordnete*r dafür einsetzen, dass ein Verbotsverfahren gegen die AfD eingeleitet wird, wenn der Antrag im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt wird?

Sehr geehrte Frau S.
vielen Dank für Ihre Nachricht. Im Abgeordnetenhaus stellt sich diese Frage nicht.
Mit herzlichen Grüßen
Prof. Dr. Martin Pätzold
Weitere Fragen an Martin Pätzold

Dafür sind extremistische Parteien - von links und rechts - eine Gefahr; sie tragen zur Spaltung der Gesellschaft bei.

Ich würde Ihnen daher empfehlen, sich direkt an einen Bundestagsabgeordneten zu wenden. Im Land Berlin haben wir hierfür keine Gesetzgebungskompetenz.

Das Ergebnis des Volksentscheids nehme ich sehr ernst, jedoch befindet sich die Umsetzung derzeit noch in der abschließenden Machbarkeitsprüfung des Berliner Senats, da es immer noch erhebliche rechtliche und verfassungsmäßige Unklarheiten gibt, insbesondere bezüglich der Zulässigkeit einer Enteignung nach dem Grundgesetz, die noch abschließend geklärt werden müssen.

Eine Überprüfung der AfD auf ihre Verfassungsgemäßheit gehört dazu nicht.