Wieso wird seit Jahren der bekannte Umstand geduldet, dass Nachbarstaaten sich nicht an geltendes EU-Recht halten und aus der BRD zurückgewiesene Asylsuchende nach Überstellung nicht registrieren?
Im Rahmen meines Dienstalltages in Stuttgart erlebe ich es regelmäßig, dass nachweislich in unsere Nachbarstaaten zurückgewiesene Migranten (z.T. sogar mehrfach zurückgewiesen!) es dennoch unerkannt über die grüne Grenze schaffen und ein Asylgesuch im Inland äußern. Durch die BPOL werden zurückgewiesene Migranten an die Grenzbehörden der Nachbarstaaten überstellt und sollten dort laut EU-Recht eigentlich registriert werden. Dennoch stelle ich bei uns im Inland im Rahmen der EURODAC-Recherche in den seltensten Fällen eine Registrierung anderer Dublinstaaten fest. Dies bedeutet für mich, dass sich die Nachbarstaaten nicht an geltendes Recht halten, Zurückweisungen nicht zielführend sind und aufgrund gescheiterter Dublinüberstellungen die große Mehrheit der Migranten hier bleibt (https://www.deutschlandfunk.de/deutschland-scheitert-an-dublin-rueckfuehrungen-102.html).
Wieso wird dieser Umstand seit Jahren geduldet und wieso werden unsere Nachbarstaaten nicht in die Pflicht genommen?