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Martin Günther
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Frage von Reinhard G. •

Wäre es ein nicht ein klarer Bruch des Völkerrechtes, wenn die Bundesregierung Pläne verfolgt, die Truppenstärke über die in 2+4 Vertrag genannte Zahl von maximal 370 000 zu erhöhen?

Sehr geehrter Herr Günther,

der Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde 1990 von den beiden deutschen Staaten, sowie Frankreich England, Russland und den USA unterzeichnet. Er ist die völkerrechtliche Grundlage für die deutsche Einheit.

Darin wird die Truppenstärke der deutschen Streitkräfte auf 370.000 Mann beschränkt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag

Wie denken Sie über die Aufrüstungspläne der Bundesregierung? Könnte die Bundesrepublik ihre völkerrechtliche Grundlage verlieren?

Wie denken Sie über die Pläne der Nato? Wird nicht durch Abrüstung und Diplomatie wirkliche Sicherheit erreicht?

https://augengeradeaus.net/2025/04/unbestaetigt-395-000-bundeswehr-personalstaerke-als-nato-vorgabe/comment-page-1/

https://www.sevimdagdelen.de/mit-der-wehrpflicht-zur-460-000-mann-armee-droht-ein-bruch-des-zwei-plus-vier-vertrages/

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von Die Linke

Sehr geehrter Herr G.,

Vielen Dank für Ihre Fragen.

Krieg ist für mich das Versagen von Politik. Ich habe mich sehr bewusst entschieden den Kriegsdienst zu verweigern. Seit meiner frühen Jugend engagiere ich mich in der Friedensbewegung. Ich bin der festen Überzeugung, dass Aufrüstung, immer mehr Waffen in Kriegsgebiete, militärischer Tunnelblick der falsche Weg sind. Diplomatie, Abrüstung auch auf vertraglicher Basis (Atomwaffensperrvertrag), ziviler Konfliktbearbeitung, die Stärkung internationaler Organisationen und das Ende von Rüstungsexporten sind Teil eines Weges zu einer friedlicheren Welt. 

Ob eine Erhöhung der Truppenstärke der Bundeswehr über 370.000 Personen ein Bruch des Völkerrechts darstellt, kann ich als Nicht-Jurist nicht beurteilen. Dies würde auch an meiner grundsätzlichen Überzeugung, dass wir Abrüstung statt Aufrüstung brauchen nichts ändern.

Beste Grüße

Martin Günther

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