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Martin Günther
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Frage von Reinhard G. •
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Wäre es ein nicht ein klarer Bruch des Völkerrechtes, wenn die Bundesregierung Pläne verfolgt, die Truppenstärke über die in 2+4 Vertrag genannte Zahl von maximal 370 000 zu erhöhen?

Sehr geehrter Herr Günther,

der Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde 1990 von den beiden deutschen Staaten, sowie Frankreich England, Russland und den USA unterzeichnet. Er ist die völkerrechtliche Grundlage für die deutsche Einheit.

Darin wird die Truppenstärke der deutschen Streitkräfte auf 370.000 Mann beschränkt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag

Wie denken Sie über die Aufrüstungspläne der Bundesregierung? Könnte die Bundesrepublik ihre völkerrechtliche Grundlage verlieren?

Wie denken Sie über die Pläne der Nato? Wird nicht durch Abrüstung und Diplomatie wirkliche Sicherheit erreicht?

https://augengeradeaus.net/2025/04/unbestaetigt-395-000-bundeswehr-personalstaerke-als-nato-vorgabe/comment-page-1/

https://www.sevimdagdelen.de/mit-der-wehrpflicht-zur-460-000-mann-armee-droht-ein-bruch-des-zwei-plus-vier-vertrages/

Mit freundlichen Grüßen

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