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Marlene Mortler
CSU
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Frage von Martin K. •

Frage an Marlene Mortler von Martin K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Mortler,

aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geht hervor, dass der Besitz von Cannabis verboten, der Konsum jedoch straffrei ist.

Mich wuerde es interessieren wie es praktisch ueberhaupt moeglich ist zu Konsumieren, ohne das ein Besitz vorausgegangen ist, da selbst das in der Hand halten einer Cannabiszigarette als Sachherrschafft anerkannt werden kann.

Darueber hinaus Frage ich mich, warum Sie es nicht fuer wichtig erachten all die Fragen, welche teilweise seit Monaten unbeantwortet sind, zu beantworten? Viele FragestellerInnen bringen viele richtige und wichtige Argumente, welche eine individuelle Antwort Ihrerseits verdient haetten. Ich finde es schade, dass sie diese Meinung anscheind nicht teilen und zeigt -meiner Meinung nach- ein Desinteresse Ihrerseits gegenueber der Waehlerschaft.

Beste Gruesse

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Keil,

Der Konsum an sich ist nicht strafbar, lediglich der Besitz bzw. Handel, Anbau und die Einfuhr von Cannabis und anderen Betäubungsmitteln (§ 29 Absatz 1 Betäubungsmittelgesetz - BtMG). Mit § 31a BtMG hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen auch bei Besitz "geringer Mengen" zum Eigenbedarf unter bestimmten Voraussetzungen das Verfahren einzustellen. Durch die präventive Wirkung der im BtMG enthaltenen Handlungsverbote wird eine Einschränkung der Verbreitung der jeweiligen Substanzen, z. B. Cannabis, erzielt.
Da mich sehr viele Anfragen erreichen, ist mir leider nicht möglich, schneller auf Ihre Nachricht und all die anderen zu antworten.
Sie dürfen aber davon ausgehen, dass mich als Politikerin die Ansichten der Bürger sehr wohl interessieren.

Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler

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