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Markus Töns
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Frage von Gerhard Z. •

Wer soll die von Ihnen geplanten 144 Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan bauen und planen?

Als Gelsenkirchener wissen Sie, viele Straßen sind marode und müssten dringend repariert werden. Jetzt wollen Sie auch etliche Neubauten im Straßenbau vorrangig bauen lassen! Wer bitte soll diese Straßen bauen? Alleine für eine vernünftige Instandhaltung der vorhandenen Straßen, Brücken, fehlen Tausende von Facharbeitern! Und es werden bald noch viel mehr Facharbeiter fehlen da der Nachwuchs und auch die Planer fehlen. Ihre Fortschrittskoalition aber plant alleine 144 konkrete Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan. Ohne aber zu sagen wer diese Arbeit machen soll. Das Gesetz, dass die Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich beschlossen hat ist sicherlich nicht falsch. Aber ohne Planer und ohne Handwerker ist dieses ein zahnloser Tiger! Als Gelsenkirchener erwarte ich von einem MdB das er sich für die Instandhaltung und Reparatur der Gelsenkirchener Straßen einsetzt damit die Menschen ihre Arbeitsstelle auch in Zukunft erreichen können.

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Sehr geehrter Herr Z.,

bei den von Ihnen angesprochenen 144 Projekten handelt es sich um einen kleinen Teil der insgesamt 1.634 Straßenbauprojekte, die im laufenden Bundesverkehrswegeplan aufgelistet sind. Es geht dabei um Projekte bzw. Teilprojekte mit Stauschwerpunkten und Engpässen im Bereich der Bundesautobahnen, die den Verkehrsfluss v.a. angesichts des Mobilitätswachstums stark beeinträchtigen.

Für diese noch nicht im Bau befindlichen sowie noch nicht fertiggestellten Projekte bzw. Teilprojekte hat der Koalitionsausschuss beschlossen, die Festschreibung des überragenden öffentlichen Interesses zu ermöglichen. Zu diesen Projekten gehört auch die A 52 im Bereich Essen-Nord - Gelsenkirchen-Buer. Diese Liste ist jedoch nicht final, denn die endgültige Festschreibung erfolgt im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens im Einvernehmen mit den Ländern. Zudem sind einige der genannten 144 Projekte bzw. Teilprojekte bereits sehr weit fortgeschritten, sodass es für diese voraussichtlich nicht mehr nötig sein wird, eine Priorisierung zu beschließen. Die Zahl 144 stellt also das Maximum dar – je nach bereits erfolgtem Planungsfortschritt und der jeweiligen Entscheidung der Bundesländer wird sich diese Zahl entsprechend verändern und deshalb in der Konsequenz vermutlich deutlich unter der genannten Zahl liegen.

Es geht hier um die Beschleunigung bereits geplanter Projekte, für die der Bund und die Länder zuständig sind. Die Instandhaltung des größten Teils der Straßen in Gelsenkirchen, sofern es sich nicht um Autobahnen, Bundesstraßen oder Landesstraßen handelt, ist dagegen die Aufgabe der Stadt Gelsenkirchen.

Durch Personalengpässe und ein hohes Auftragsaufkommen kann es auf allen Ebenen zu Verzögerungen bei der Umsetzung kommen. Die Durchführung der Projekte wird dadurch jedoch nicht in Frage gestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Töns

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