Welche Position vertreten Sie in der Frage der Haltefrist von Bitcoin
Sehr geehrter Herr Töns,
ich bin davon überzeugt, dass ich mit Investitionen in Bitcoin und andere Vermögenswerte diese für die Zukunft erhalten kann und wie Edelmetalle, Luxusartikel und Kunstgegenstände für meine Kinder und Enkel aufbewahren kann.
Leider gibt es Überlegungen der Bundesregierung diese Option einzuschränken oder unmöglich zu machen.
Dies kann nicht das Ziel der Politik sein, die besonders die Verantwortung für die eigene Absicherung in die Hände des Bürgers zurückgeben will.
Ich bitte Sie, mich in diesem Bemühen zu unterstützen und die geplanten Änderungen mindestens noch einmal zu prüfen.
Vielen Dank und viele Grüße
Michael S.
Gelsenkirchen
Sehr geehrter Herr S.,
Kryptowerte und andere digitale Vermögenswerte gewinnen zunehmend an Bedeutung für Wirtschaft, Finanzmärkte und private Vermögensbildung. Ziel der SPD ist es, Innovationen zu ermöglichen und gleichzeitig für Steuergerechtigkeit und Transparenz im Umgang mit Kryptowerten zu sorgen. Für die SPD ist es ein wichtiger Schritt für mehr Steuergerechtigkeit, die Besteuerung von Kryptowerten und die Besteuerung von Zinsen und Dividenden einer steuerlichen Gleichbehandlung zuzuführen.
Derzeit unterliegen Einkünfte aus Kryptowerten nicht der Kapitalertragsteuer, sondern werden als „sonstige Einkünfte“ behandelt. Das heißt: Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Anlegers bzw. der Anlegerin versteuert. Veräußerungsgewinne sind dabei nur innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr steuerpflichtig. Allerdings können auch Verluste nur innerhalb dieser Frist verrechnet werden.
Wir möchten, dass Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten künftig wie andere Kapitaleinkünfte behandelt werden und der Kapitalertragsteuer unterliegen. Die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% wird in Form einer Abgeltungsteuer direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Diese Änderung hätte für Anlegerinnen und Anleger Vor- und Nachteile. Einkünfte werden nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz, sondern mit dem zumeist niedrigeren Abgeltungssteuersatz besteuert. Veräußerungsgewinne sind unabhängig von Fristen steuerpflichtig – jedoch können auch Verluste unabhängig von der Spekulationsfrist verrechnet werden. Dies bedeutet, dass eine umfassende Verlustverrechnung möglich ist, was gerade für risikoreiche Investitionen ein entscheidender Vorteil sein kann. Wenn wir an dieser Stelle die Steuerbefreiung nach einer einjährigen Haltefrist beibehalten, käme es dazu, dass Kryptowerte im Vergleich zu anderen Kapitaleinkünften steuerlich bevorzugt werden. Da Kryptowerte volatiler sind, sollte es keine steuerlichen Anreize geben, die diese gegenüber anderen Kapitaleinkünften besserstellen. Wir wollen keine Steuerbefreiungen für besonders risikoreiche Anlegerinnen und Anleger.
Für uns ist es ein wichtiger Schritt, eine zeitgemäße und zukunftsfeste Besteuerung von Krypowerten zu erreichen, die wir zeitnah angehen wollen.
Insofern wünsche ich Ihnen einen angenehmen Tag.
Mit besten Grüßen
Markus Töns

