Antwort 06.07.2026 von Markus Töns SPD
Derzeit unterliegen Einkünfte aus Kryptowerten nicht der Kapitalertragsteuer, sondern werden als „sonstige Einkünfte“ behandelt.

Derzeit unterliegen Einkünfte aus Kryptowerten nicht der Kapitalertragsteuer, sondern werden als „sonstige Einkünfte“ behandelt.
Deshalb müssen wir das Rentensystem rundum erneuern, um es zukunftsfest aufzustellen. Denn nicht zu handeln, wäre sozial und wirtschaftlich grob fahrlässig.
Dazu gehört, nicht nur über die Reichensteuer, Vermögenssteuer und Erbschaftssteuer zu reden, wie es Herr Linnemann getan hat, sondern auch dementsprechend zu handeln.