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Markus Söder
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Frage von Sven Z. •

Frage an Markus Söder von Sven Z. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Dr. Söder,

erstmal möchte ich Sie - was nicht sehr oft passiert - einfach mal loben: im Allgemeinen, dass Sie sich nicht nur für den ausgeglichenen Haushalt sondern auch für eine nachhaltige Schuldentilgung einsetzen. Dies kann den nachfolgenden Generationen nur zu Gute kommen.
Im speziellen möchte ich Ihnen als bayerischer Finanzbeamter auch sagen, dass ich es erfreulich finde,dass Sie sich nicht nur für uns Beamte öffentlich so einsetzen, sondern auch Ihre Versprechungen gegenüber unserer Beamtenschaft gehalten haben (Rücknahme 42-Stunden-Woche, Dienstrechtsreform, Besoldungsanpassung, etc.).Ich hoffe nur,dass Sie den eingeschlagenen Kurs auch nach der Wahl fortführen ;-)

Jetzt eine Frage zu einem ganz speziellen Thema:
Und zwar ist es so, dass die enormen Stellenhebungen (vor allem bei uns im Finanzamt München bei der BP) zu einer Situation führen, dass fast jeder befördert wird, was ich absolut top finde! (ich gönne es jeden vom Herzen!!!).
Nur führt das wiederum zu einer fast grotesken Situation: und zwar, dass diejenigen, die ziemlich schlecht beurteilt wurden auch automatisch zur Zeit zum Steueramtsrat befördert werden, da nicht genügend Bewerber vorhanden sind.
Und diejenigen, die 12 oder 13 Punkte hatten und z.B. zum 01.01.2013 zum Steueramtmann befördert wurden auf jeden Fall drei Jahre Mindestwartezeit haben ehe der Amtsrat kommt. Egal wie gut sie sind!

Jetzt frage ich mich, ob es nicht möglich ist - ähnlich wie beim Bund - die Mindestwartezeit auf 1 Jahr zu verkürzen??

Weil stellen Sie sich vor, 2016 (nächstmöglicher Beförderungszeitpunkt beim oben genannten Beispiel) muss der Freistaat wieder sparen und kürzt die Stellen, dann werden diejenigen mit 12 oder 13 Punkte später befördert als diejenigen, die jetzt nur 8 oder 9 Punkte hatten. Das beißt sich meines Erachtens ein bisschen.
ich gönne wirklich JEDEM von Herzen die Beförderung, aber halt auch denjenigen, die ganz gut sind.

Ich hoffe auf eine Antwort

MfG

Sven Zwerger

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Sehr geehrter Herr Zwerger,

vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie die Verbesserungen durch das Neue Dienstrecht in Bayern hervorheben.

Gemäß Art. 17 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 Leistungslaufbahngesetz (LlbG), darf bei einem Einstieg in der dritten Qualifikationsebene eine Beförderung nicht vor Ablauf einer mindestens dreijährigen Mindestbewährungszeit seit der letzten Beförderung erfolgen. Diese erforderliche Dienstzeit dient der Bewährung des Beamten und ist Folge des verfassungsrechtlich verankerten Leistungsgrundsatzes. Die einheitliche Mindestbewährungszeit soll auch eine einheitliche Beförderungspraxis dienstherrnübergreifend gewährleisten. Eine Verkürzung kommt daher grundsätzlich nicht in Betracht.

Die von Ihnen erwähnte Planstellensituation unterliegt verschiedenen Schwankungen, die leider nicht immer kalkulierbar sind. Es ergab sich in diesem Jahr eine ausgesprochen gute Beförderungssituation, die Folge der Einführung des Neuen Dienstrechts ist.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Söder, MdL
Staatsminister

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