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Markus Söder
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Frage von Claudia R. •

Frage an Markus Söder von Claudia R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Söder,

ich fasse mich kurz. Viele Firmen arbeiten mit Teilzeitkräften oder 450€ Kräften. Diese werden z.B. von Lebensmittel Discounter fast wie eine Vollzeitkraft beschäftigt, bekommen aber ihre Überstunden nicht ordnungsgemäß bezahlt. Ich spreche hier nicht von Außnahmen wegen Krankheit, Urlaub oder ect. sondern von Methode im System. Die Teilzeit ist eine feine Sache, wenn Sie durchführbar für die Firma ist. Leider sehen die Personaler nur die niedrigeren Kosten für die Firma doch an der Front ist so ein Teilzeit-Arbeitnehmer absolut fehl am Platz wenn er auf Stunden kommt wie eine Vollzeitkraft. So fehlt dem Staat die Kaufkraft des Vollzeitarbeitnehmers.
Oder ein anderer Fall. Gewisse Einzelhandelsketten/Discounter führen ihre Filialen zu 90% mit 450€ Kräften. Diese bekommen, so in meinem Fall, keinen bez. Urlaub, obwohl das gesetzlich geregelt ist.
Für mich ist das eine neue Art von Sklaventum. Will die CSU/CDU gegen diese Art von Arbeitnehmer Ausbeutung etwas unternehmen? Wie stehen Sie zu der Sache mit den Minijobbern?

Vielen Dank für die Antwort schon im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
C. Radmacher

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Radmacher,

Grundsätzlich haben Sie auch als 450-Euro-Kraft einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf bezahlten Urlaub. Dieser Anspruch ist im Bundesurlaubsgesetz (§ 3) geregelt. Sollten Sie Anlass zu Zweifel haben, ob Ihr Arbeitgeber sich hier im gesetzlichen Rahmen bewegt, können Sie sich beispielweise beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) durch das Bürgertelefon zum Thema „Arbeitsrecht“ (030-221-911-004) kostenfrei beraten lassen. Auch zum Thema „Minijobs“ hat das BMAS eine eigene Durchwahl-Nummer eingerichtet: 030-221-911-005 (siehe dazu auch http://www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/inhalt.html ).

Generell sind 450 Euro Jobs ein vernünftiges Instrument, das sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern flexible Möglichkeiten bietet. Im Einzelfall bestehende Missstände müssen aufgedeckt und beseitigt werden. Bei den gesetzlichen Regelungen für die Minijobs besteht derzeit kein Reformbedarf. Die erforderlichen Änderungen wurden bereits vorgenommen, zuletzt - mit Wirkung ab 1.1.2013 - die Anhebung der Verdienstgrenze und vor allem die Einführung der Rentenversicherungspflicht (mit Befreiungsmöglichkeit).

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Söder

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