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Markus Schreiber
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Frage von Georg L. •

Frage an Markus Schreiber von Georg L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schreiber

für Beamte gilt ein gesetzliches Zurückhaltungsgebot.

Ich bin verwundert, dass dies für Beraterinnen und Berater des Senats nicht gilt. Wenn ein Mitarbeiter eines öffentlichen Unternehmens (https://www.linkedin.com/in/julian-georg - https://www.die-linke-hamburg.de/fileadmin/lv/lpt/07_01/kandidaturen/Julian_Georg.pdf) für die öffentliche Hand und den Senat im Bereich Digitalisierung arbeitet, sollte dies auch für diesen gelten. Wenn ich mir den Twitter jenes Beraters ansehe (https://twitter.com/juliangeorghh), der gleichzeitig Schatzmeister der Hamburger Linkspartei ist, so schießt dieser jedoch knallhart gegen den Senat. Inwiefern er hier Zugang zu internen Dokumenten hat und diese nutzt, ist nicht auf den ersten Blick ersichtlich.

Haben entsprechende Mitarbeiter keine Pflicht, sich politisch zurückzuhalten?

Vielen Dank für Ihre Antwort

Gruss, Georg Lehr

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lehr,

die geäußerten politischen Meinungen des Schatzmeisters der Hamburger
Linkspartei teile ich in den meisten Punkten nicht. Allerdings verbietet
selbst die beamtenrechtliche Zurückhaltung ein politisches Engagement
nicht. Das gilt dann umso mehr für einen Angestellten eines öffentlichen
Unternehmens. Insofern besteht für ihn keine Pflicht auf politische
Zurückhaltung. Allerdings bleibt es dabei, dass ich in der Hamburgischen
Bürgerschaft die meisten Anträge der Fraktion der LINKEN aus inhaltlichen
Gründen ablehne.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Schreiber

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