(...) Entscheidend ist aber die Einzelfallprüfung. Die grundsätzliche Einschränkung der Versammlungsfreiheit durch das von Ihnen vorgeschlagene Prinzip „Wer zuerst kommt, demonstriert zuerst (und alleinig)“ entspricht jedoch nicht den Vorgaben der Verfassung. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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