Ich bin Psychotherapeutin in Dresden. Bei steigender Kostenbelastung wurden durch die Kassenvertreter unsere Honorare um nahezu 5% gekürzt. Wie positioniert sich die CDU dazu?
Sehr geehrter Herr Reichel,
Bitte unterstützen Sie das Anliegen unserer Berufsgruppe nach Sicherung unserer Existenz und der guten Versorgung psychisch Kranker. Wir sehen nach der willkürlichen Honorarkürzung um nahezu 5% durch die Krankenkassenvertreter unsere Existenz bedroht und unsere Arbeit nicht wertgeschätzt, sondern abgewertet. Angesichts steigender Praxis-Unterhaltungskosten sind wir insgesamt mit deutlichen realen Einkommensverlusten konfrontiert. Die Argumentation der Krankenkassen ist nicht schlüssig und stichhaltig.
Die Bundesgesundheitsministerin kann diese Entscheidung stoppen. Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen.
Mit Dank und freundlichen Grüßen
Angela S.
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Frage und die offenen Worte zu Ihrer aktuellen Situation als Psychotherapeutin in Dresden. Ihre Schilderung nehme ich sehr ernst. Gerade vor dem Hintergrund steigender Nachfrage nach psychotherapeutischer Unterstützung und gleichzeitig wachsender Kostenbelastungen in den Praxen ist Ihre Sorge um die wirtschaftliche Grundlage Ihrer Arbeit gut nachvollziehbar.
Gerne möchte ich Ihnen die Hintergründe der aktuellen Vergütungsanpassung erläutern und zugleich die Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion darlegen:
Die Vergütung in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung wird nicht unmittelbar durch die Politik festgelegt. Sie ist Ergebnis von Verhandlungen innerhalb der gemeinsamen Selbstverwaltung – insbesondere zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss. Dieses Verfahren ist gesetzlich im Fünften Sozialgesetzbuch geregelt.
Grundlage der aktuellen Entscheidung ist eine Auswertung der Kostenstrukturdaten des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2023. Auf dieser Basis hat der Erweiterte Bewertungsausschuss am 11. März 2026 beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken. Gleichzeitig wurden jedoch die Strukturzuschläge zur Finanzierung von Personalkosten um 14,25 Prozent erhöht. In der Gesamtbetrachtung fällt die tatsächliche Belastung für viele Praxen dadurch differenzierter aus – insbesondere dort, wo diese Zuschläge voll greifen.
Unabhängig davon kann ich gut nachvollziehen, dass diese Entscheidung bei vielen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten als Einschnitt wahrgenommen wird – gerade in einer Zeit, in der die Versorgungslage ohnehin angespannt ist. Dass Sie hier mangelnde Wertschätzung empfinden, ist ein Signal, das wir ernst nehmen müssen.
Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert.
Das Bundesgesundheitsministerium wird im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Darüber hinaus steht es den beteiligten Akteuren offen, die Entscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen – ein Schritt, den die Kassenärztliche Bundesvereinigung bereits angekündigt hat.
Für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist klar: Eine stabile, qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung ist unverzichtbar. Dazu gehört auch, dass die Rahmenbedingungen für niedergelassene Praxen wirtschaftlich tragfähig bleiben. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass die Datengrundlagen und Entscheidungen der Selbstverwaltung transparent, nachvollziehbar und sachgerecht sind.
Ihr Anliegen, die Versorgung psychisch erkrankter Menschen langfristig sicherzustellen und gleichzeitig die wirtschaftliche Existenz der Praxen zu sichern, teile ich ausdrücklich. Ihre Rückmeldung aus der Praxis ist dafür ein wichtiger Beitrag, den ich gerne in die weitere politische Arbeit einfließen lasse.
Für Ihre wichtige Arbeit und Ihr Engagement danke ich Ihnen sehr.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reichel, MdB

