4,5% Kürzung seit 1.4. und jetzt weitere Einsparungen im Referentenentwurf zum BStabG. Wie setzen Sie sich persönlich ein, um die psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Versicherter zu erhalten?
Sehr geehrter Herr Reichel, erst wurden 4,5 % meines Honorars gekürzt. Jetzt sind die Vorschläge der FinanzKommision Gesundheit meine Profession betreffend unverändert in den Referentenentwurf zur GKV-Beitragsstabilisierung eingegangen. Die Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen durch Rückführung in morbiditätsbedingte Gesamtvergütung und der Wegfall der Kurzzeittherapiezuschläge bedeuten weitere unverhältnismäßige, hohe Belastung für unsere Praxen mit 93%iger GKV-Versorgung (ZiPP,2023). Es droht nicht nur betriebswirtschaftlicher, sondern existenzieller Druck. Dies wird unausweichlich Folgen für gesetzlich Versicherte haben, wenn Praxen wirtschaftlich überleben wollen. Was tun Sie, um das Gesundheitsministerium zur Beanstandung des EBA-Beschlusses vom 11.3.26 aufzufordern? Wie setzen Sie sich gegen ungleiche Belastung der PsychotherapeutInnen durch die Reformvorschläge ein?
Mit großer Besorgnis bei hoher Nachfrage sehe ich aktuellen Vorgängen für mich & PatientInnen entgegen.

