Markus Reichel im Sitzen
Markus Reichel
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Frage von Anne A. •

4,5% Kürzung seit 1.4. und jetzt weitere Einsparungen im Referentenentwurf zum BStabG. Wie setzen Sie sich persönlich ein, um die psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Versicherter zu erhalten?

Sehr geehrter Herr Reichel, erst wurden 4,5 % meines Honorars gekürzt. Jetzt sind die Vorschläge der FinanzKommision Gesundheit meine Profession betreffend unverändert in den Referentenentwurf zur GKV-Beitragsstabilisierung eingegangen. Die Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen durch Rückführung in morbiditätsbedingte Gesamtvergütung und der Wegfall der Kurzzeittherapiezuschläge bedeuten weitere unverhältnismäßige, hohe Belastung für unsere Praxen mit 93%iger GKV-Versorgung (ZiPP,2023). Es droht nicht nur betriebswirtschaftlicher, sondern existenzieller Druck. Dies wird unausweichlich Folgen für gesetzlich Versicherte haben, wenn Praxen wirtschaftlich überleben wollen. Was tun Sie, um das Gesundheitsministerium zur Beanstandung des EBA-Beschlusses vom 11.3.26 aufzufordern? Wie setzen Sie sich gegen ungleiche Belastung der PsychotherapeutInnen durch die Reformvorschläge ein?

Mit großer Besorgnis bei hoher Nachfrage sehe ich aktuellen Vorgängen für mich & PatientInnen entgegen.

Markus Reichel im Sitzen
Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau A.,

vielen Dank für Ihre ausführliche und sehr eindrückliche Schilderung. Die wirtschaftlichen und fachlichen Sorgen, die Sie als niedergelassene Psychotherapeutin beschreiben, nehme ich sehr ernst – gerade vor dem Hintergrund einer seit Jahren steigenden Nachfrage nach psychotherapeutischer Versorgung.

Zunächst zu den Hintergründen der aktuellen Vergütungsanpassung: Die Vergütung in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung wird nicht unmittelbar durch die Politik festgelegt, sondern im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung zwischen der Kassenärztliche Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband im sogenannten Bewertungsausschuss verhandelt. Dieses Verfahren ist im Fünften Sozialgesetzbuch klar geregelt.

Grundlage der jüngsten Entscheidung ist die Kostenstrukturerhebung des Statistisches Bundesamt für das Jahr 2023. Auf dieser Basis hat der Erweiterte Bewertungsausschuss am 11. März 2026 eine Absenkung der Vergütung um 4,5 % beschlossen – gegen die Stimmen der KBV. Gleichzeitig wurden die Strukturzuschläge zur Finanzierung von Personalkosten um 14,25 % erhöht. In der Gesamtbetrachtung fällt die tatsächliche Belastung je nach Praxisstruktur unterschiedlich aus.

Unabhängig davon kann ich gut nachvollziehen, dass die Kombination aus Honorarabsenkung und den nun diskutierten Maßnahmen im Rahmen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes bei vielen Praxen existenzielle Sorgen auslöst. Das gilt insbesondere, wenn (wie Sie schildern) ein sehr hoher Anteil gesetzlich Versicherter versorgt wird. Momentan handelt es sich bei den von Ihnen angesprochenen Plänen und GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes zunächst um einen Entwurf. Bisher wurden also keine Entscheidungen getroffen.

Dabei ist mir wichtig: Eine stabile, flächendeckende psychotherapeutische Versorgung darf nicht durch einseitige wirtschaftliche Belastungen gefährdet werden. Deshalb setze ich mich auf mehreren Ebenen dafür ein:

1. Rechtsaufsicht und Verfahrenstransparenz: Das Bundesministerium für Gesundheit ist in der Pflicht, im Rahmen seiner Rechtsaufsicht zu prüfen, ob der Beschluss des Bewertungsausschusses ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Ich unterstütze ausdrücklich, dass diese Prüfung sorgfältig erfolgt.

2. Parlamentarische Begleitung der Reform: Die Vorschläge zur Budgetierung und zu den Zuschlägen im Referentenentwurf sehe ich kritisch, wenn sie zu einer strukturellen Benachteiligung der Psychotherapie führen. Hier bringe ich mich innerhalb meiner Fraktion bei Fachkolleg:innen ein, um auf ausgewogene Lösungen hinzuwirken.

3. Versorgungsrealität stärker berücksichtigen: Die hohe Nachfrage, lange Wartezeiten und die besondere Rolle der Psychotherapie in der Versorgung müssen sich auch in den Finanzierungsmechanismen widerspiegeln. Hier werbe ich gegenüber dem Ministerium und in meiner Fraktion für Nachbesserungen.

4. Unterstützung rechtlicher Klärung: Dass die KBV eine gerichtliche Überprüfung angekündigt hat, ist ein legitimer und wichtiger Schritt. Solche Verfahren tragen dazu bei, die Angemessenheit der Vergütung auch rechtlich zu klären.

Mir ist bewusst, dass diese Prozesse Zeit brauchen. Deshalb halte ich es für entscheidend, dass kurzfristige Maßnahmen nicht zu langfristigen Versorgungslücken führen. Gerade in einer Zeit, in der psychische Belastungen in der Bevölkerung zunehmen, wäre das das falsche Signal. Ihre Einschätzungen aus der Praxis sind hier ein wichtiger Baustein in der Beurteilung. Danke, dass Sie sich an mich gewendet haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Markus Reichel

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