(...) bei der Mütterrente handelt es sich nicht um eine eigenständige Leistung, wie eine Art Zusatzrente, sondern um eine Ausweitung der Bewertung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es gibt einen zusätzlichen Rentenpunkt. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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