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Frage von Ben T. •

Frage an Markus Klaer von Ben T. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Klaer,

das Stadtbild Ihres Wahlkreises besonders im Schöneberger Dreieck ist von vielen teilweise traditionellen Kneipen geprägt. Da die Gesetzgebung im Bereich des Gaststättenrechts nach der Föderalismus in Länderkompetenz übergeht und sie als Volksvertreter im Abgeordnetenhaus Verantwortung übernehmen wollen, interessiert mich, welche Position Sie zum aktuell hauptsächlich auf bundespolitischer Ebene diskutierten Rauchverbot eingenommen haben.

Wenn Sie ein Rauchverbot grundsätzlich sinnvoll finden...
1) Auf welche Lokalitäten (Bars, Restaurants, Kneipen, Clubs) soll sich ein Rauchverbot erstrecken?
2) Würden Sie ein Rauchverbot aus gesundheitspolitischen oder eher aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen begrüßen? Oder beides?
3) Welchen Zeitrahmen peilen Sie bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden gesetzlichen Maßnahme an?

Und schließlich: Ist die freiwillige Vereinbarung des Bundesgesundheitsministeriums mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband, bis zum März 2008 (!) 90% der Lokale mit 50% Nichtraucherplätzen einzurichten angesichts umfassender Rauchverbote in anderen europäischen Ländern wie Italien und Irland nicht ein Witz und Beispiel für eine Lobbyrepublik?

Über eine Beantwortung der Fragen würde ich mich sehr freuen

Mit freundlichen Grüßen

Ben Titze

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Tize,
ich bin selber Raucher. Dennoch halte ich aus gesundheitspolitischen und arbeitsschutzrechtlichen Gründen sehr viel von einem aktiven Raucherschutz.Ich bin grundsätzlich auch ein Freund von freiwilligen Maßnahmen. Der Gesetzgeber muss nicht alles regeln, wenn es bereits eine funktionierende (!!) Selbstbeschränkung gibt. Und genau hier liegt der Haase im Pfeffer. Sollte die Sebstbeschränkung nicht in die Tat umgesetzt werden, so werde ich mich für ein gesetzliches Rauchverbot aussprechen, das umgehend angewandt werden sollte.Dies sollte nach meiner Einschätzung grundsätzlich alle Restaurants und Gaststätten umfassen, die Lebensmittel verkaufen. Alle übrigen Kneipen, Bars und Clubs sollten real abgetrennte Raucherbereiche besitzen ( z. B. durch Glaswände und -türen mit entsprechender Be-/Entlüftung), ansonsten solltet auch hier ein absolutes Rauchverbot gelten.In alle öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen, insbesondere in Gesundheitseinrichtung muss n. m. E. sofort ein generelles Rauchverbot eingeführt werden.Ich selbst habe in den Dienststellen meines Verbandes bereits im Jahr 2001 ein absolutes Rauchverbot erlassen. Alle Raucher, einschließlich meiner Person müssen daher unabhängig von den Jahreszeiten und der Witterung vor den Dienstgebäuden rauchen. Dieses Rauchverbot ist zu keiner Zeit von irgendeinem Mitarbeiter in Frage gestellt worden.Mit freundlichen Grüßen
Markus Klaer