
(...) Wie ich Ihnen bereits in der letzten Antwort mitgeteilt habe, ist auf europäischer Ebene kein Paragraph oder Artikel in der Verordnung 1760/2000 beziehungsweise 911/2004 existent, der die Stellung eines Sonderantrags auf nationaler Ebene thematisiert. Noch einmal sei auf Paragraph 4 der europäischen VO 911/2004 verwiesen, der beschreibt, dass die Form der ersten Ohrmarke bei der Registrierung von Rindern allgemein für alle Mitgliedsstaaten vorgeschrieben ist. Die zweite Ohrmarke darf entweder mit der ersten förmlich identisch sein oder aber von den Mitgliedsstaaten auf nationaler Ebene abweichend geregelt werden. (...)