
(...) Die Abgeordneten wurden - und werden momentan immer noch - gemäß den nationalen Bestimmungen und dementsprechend recht unterschiedlich entschädigt. Bei den deutschen Abgeordneten entspricht dabei die Bezahlung den Diäten der Bundestagsabgeordneten. Im Rahmen des Selbstorganisationsrechts des Parlaments hingegen einheitlich geregelt sind die weiteren Entschädigungen, beispielsweise die Erstattung von Reisekosten oder Tagegelder. (...)