(...) Um sicher zu stellen, dass die Arbeit von Journalisten, insbesondere im Hinblick auf investigative Recherchen, den Schutz ihrer Quellen und die öffentliche Meinungsfreiheit, nicht eingeschränkt wird, hat der Rechtsausschusses heute die betreffenden Inhalte aus dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung noch einmal klargestellt und verschärft. (...)
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