(...) Der Richtlinienvorschlag erlegt also nicht privaten Internetnutzern Verpflichtungen auf. Stattdessen werden Plattformen adressiert, deren Schwerpunkt darin besteht, öffentlichen Zugang zu urheberrechtlich geschütztem Material bereitzustellen. Die meisten Plattformen sind davon überhaupt nicht betroffen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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