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Markus Ferber
CSU
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Frage von Robert S. •

Frage an Markus Ferber von Robert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Geehrter Herr Ferber,

Wie wird sich Artikel 13 des neuen Urheberrechtes auf Berichterstattung bei offiziellen Events, beispielsweise Interviews und oder andere Journalistische Tätigkeiten bei beispielsweise Musikkonzerten mit lizenzierter Hintergrundmusik zusammen mit dem Upload-Filter im Internet auswirken?
Halten sie eine etwaige Sperrung derartiger Inhalte für eine Verletzung gegenüber der Meinungsfreiheit sowie der Pressefreiheit?

MFG
Herr S.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anmerkungen bezüglich der geplanten Urheberrechtsrichtlinie.

Seien Sie versichert, dass diese neuen Regelungen nicht die Zensur des Internets zur Folge haben werden. Vielmehr soll geltendes Recht an das veränderte Nutzungsverhalten der Bürger angepasst und die Verantwortung der Online-Plattformen gesteigert werden. Durch die Informationen, die die Rechteinhaber zur Verfügung stellen müssen, sollen Plattformen erkennen können, dass es sich um ein geschütztes Werk handelt. So soll der Schutz der urheberrechtlichen Werke gewährleistet werden. Hierfür wird Erkennungssoftware eingesetzt, die bereits seit circa 10 Jahren existiert und zum Beispiel von YouTube auf freiwilliger Basis eingesetzt wird.

Generell arbeiten diese sogenannten Upload-Filter nur auf Grundlage der von den Rechteinhabern zur Verfügung gestellten Informationen. Folglich können auch nur deren urheberrechtlich geschützte Werke erkannt werden. Die Maßnahmen, die die Plattformen hier ergreifen sollen, um Urheberrechtsverletzungen zu erkennen, müssen ohne Frage in Einklang mit den Grundrechten stehen.

Ihre Bedenken zum sogenannten Overblocking kann ich nachvollziehen. Aber grundsätzlich werden dort, wo Plattformen lizenzieren, wo Rechteinhaber keine Informationen zur Verfügung stellen, wo Inhalte hochgeladen werden, die nicht urheberrechtlich geschützt sind, und wo jemand eigene urheberrechtlich geschützte Inhalte auf Plattformen hoch lädt oder hochladen lässt, keine Uploads verhindert.

Grundsätzlich sollen mit der geplanten Richtlinienreform künftig die Rechte von Künstlern, Autoren, Produzenten, Verlegern, Rechteinhabern, Konsumenten und Internetnutzern besser geschützt werden. Dieses Ziel begrüße ich natürlich. Doch Maßnahmen, die zu stark in die Nutzungsfreiheit der Internetverwender eingreifen, sehe ich kritisch. Natürlich müssen Urheberrechte geschützt werden, doch dies darf nicht zu Lasten der Rede-, Meinungs- und Kunstfreiheit gehen, die immer noch oberste Priorität haben. Daher müssen Lösungen gefunden werden, die diesen Grundsätzen Rechnung tragen. Für Ihre Bedenken habe ich also Verständnis. Ich werde mich daher dafür einsetzen, dass diese Kritikpunkte noch einmal Eingang in die politischen Diskussionen finden.

In der Hoffnung Ihnen hiermit eine Hilfe gewesen zu sein, bedanke ich mich ganz herzlich und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Markus Ferber, MdEP

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