
(...) Das Verfahren zur Offenlegung von Nebeneinkünften im Europäischen Parlament wird durch einen Verhaltenskodex geregelt, der vom Präsidium des Europäischen Parlaments ausgearbeitet und vom Plenum bestätigt wird. Nach der derzeitigen Regelung müssen Abgeordnete alle Nebeneinkünfte sowie jede berufliche Tätigkeit, die sie in den drei Jahren vor ihrer Wahl ins Parlament ausgeübt haben, in einem Stufensystem offenlegen. (...)