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Markus Ferber
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Frage von Sigrid S. •

Frage an Markus Ferber von Sigrid S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Ferber,

zu der Forderung von Herrn Seehofer Armutszuwanderung zu begrenzen habe ich eine Frage. Wenn Armutszuwanderer hier in Deutschland Sozialhilfe beanspruchen können, warum kann man sie dann nicht zu Sozialarbeit verpflichten? Ich meine, die könnten doch in den Städten, in denen sie dann angesiedelt werden auch z.B. für Sauberkeit sorgen. Wir bezahlen Steuern u.a. für Straßen- Reinigung und in den Städten, in den Autobahnauf- und abfahrten gibt es regelrechte Dreckecken. Da könnte man für das, was man an Geld erhält, wenigstens einen kleinen Beitrag leisten. Oder ist das schon wieder ein Thema das zuweit rechts angesiedelt ist? Auf Ihre Antwort bin ich schon sehr gespannt.

Mit freundlichen Grüßen Sigrid Schmitt

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Schmitt,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Debatte um das Thema Armutsmigration.

Die Frage, wie man Leistungsempfänger zu einem Dienst an der Gemeinschaft verpflichten kann, ist sicherlich interessant, führt in der konkreten Debatte jedoch vom Wege ab. Stattdessen glaube ich, dass wir bei diesem Thema einen anderen Ansatzpunkt wählen sollten, um dem Problem der Armutszuwanderung beizukommen.

Schließlich ist der europäische Rechtsrahmen ist in dieser Frage eindeutig und hält entsprechende Instrumente bereit, um dem Problem beizukommen. Grundsätzlich hat jeder EU-Bürger das Recht, 90 Tage lang in einem anderen EU-Staat nach Arbeit zu suchen. In dieser Zeit hat er keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Wenn in diesem Zeitraum keine Arbeit gefunden wurde, besteht die Möglichkeit der Ausweisung. Auch im Falle des Missbrauchs von Sozialleistungen darf bereits heute eine Ausweisung angeordnet und eine Wiedereinreise untersagt werden. Dies ist klar im EU-Recht geregelt und auch Deutschland kann und sollte von dieser Option Gebrauch machen.

Der richtige Ansatz ist also, den bestehenden Rechtsrahmen künftig vollends auszuschöpfen. Damit Leistungsmissbrauch künftig nicht mehr möglich ist, müssen die Gewerbeaufsichtsämter, die für das Kindergeld zuständigen Finanzämter sowie die für Hartz IV zuständige Bundesagentur für Arbeit besser kooperieren. Dafür werde ich auch weiterhin werben.

In der Hoffnung Ihnen damit eine Hilfe gewesen zu sein, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP

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