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Frage von Karen H. •

Frage an Markus Bolsch von Karen H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr viele Flüchtlinge leben seit vielen Monaten in Übergangslösungen. Wie und wie schnell wollen Sie diese Menschen in unsere Gesellschaft integrieren und welche Erwartungen haben Sie an die Flüchtlinge bzw. an uns 'Einheimische'.

Markus Bolsch
Antwort von
AfD

Sehr geehrte Frau H.,

ich bin Ihnen sehr dankbar für Ihre Frage, die mir Gelegenheit gibt, meine persönliche Einstellung zur Migrationspolitik und -situation sowie zur Frage der Integration von Migranten in die deutsche Gesellschaft Stellung zu nehmen.

Zunächst weise ich darauf hin, dass nach der aktuellen Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Zeitraum Januar bis Juli 2016 insgesamt 336.051 Entscheidungen in Asylverfahren ergangen sind. Die Anerkennungsquote für politisch Verfolgte nach Artikel 16a GG betrug in diesem Zeitraum 0,3 %. Weitere 51,8 % wurden als Flüchtlinge aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention nach § 3 Absatz 1 AsylG anerkannt, 12,5 % erhielten - europarechtlichen - subsidiären Schutz nach § 4 Absatz 1 AsylG und schließlich wurden bei weiteren 0,9 % Abschiebehindernisse nach § 60 Absatz 5 bzw. 7 AufenthG festgestellt. Die „Gesamtschutzquote“ betrug im Zeitraum Januar bis Juli 2016 somit 61,8 %.

Rechnet man diese Quoten auf die nach Angaben des Bundesministeriums des Inneren (BMI) im vergangenen Jahr 2015 etwa 1,1 Mio. nach Deutschland gekommenen Migranten hoch, erhielten etwa 3.000 Person den Status als politisch Verfolgte nach Grundgesetz, etwa 570.000 Personen Schutz nach Genfer Flüchtlingskonvention, etwa 140.000 subsidiären europarechtlichen Schutz und bei etwa 10.000 bestünden Abschiebehindernisse. Daraus folgt, dass etwa 400.000 der in 2015 nach Deutschland gekommenen Migranten keinerlei Aufenthaltsrecht haben dürften und demzufolge, sofern sie Deutschland nicht freiwillig wieder verlassen, nach meiner Auffassung abgeschoben werden müssen. Migranten, die Deutschland ohnehin unverzüglich wieder verlassen müssen, brauchen nicht integriert, sondern müssen schnellstmöglich repatriiert werden.

Bei denjenigen, die einen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder aufgrund Europarechts zuerkannt bekommen dürften, insgesamt etwa 700.000 Personen, handelt es sich um Menschen, die aus (Bürger-) Kriegsgebieten stammen. Da die bewaffneten Konflikte in deren Heimatgebieten, z. B. Syrien, Irak, Afghanistan, mit Sicherheit spätestens in wenigen Jahren beendet sein werden, sollten diese Migranten nach meiner Auffassung während ihres Aufenthalts in Deutschland dazu ertüchtigt werden, ihre Heimatgebiete nach Friedenseintritt wieder aufzubauen. Denn wer sonst als diese Menschen soll diese Aufgabe bewältigen? Eine Integration in die deutsche Gesellschaft würde verhindern, dass sie in ihre befriedeten Heimatgebiete zurückkehren und diese wieder aufgebaut würden. Daher ist eine Integration dieser Migranten in die deutsche Gesellschaft nach meiner Auffassung überhaupt nicht wünschenswert und sollte daher auch nicht begonnen werden. Lediglich bei den als politisch Verfolgte nach Artikel 16a GG anzuerkennenden etwa 3.000 Personen ist ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten, so dass diese auch integriert werden müssen.

Migranten, die entweder überhaupt kein Bleiberecht haben oder aber nur für einige Jahre in Deutschland bleiben dürfen, brauchen nach meiner Auffassung nicht integriert, sondern müssen auf ihre sofortige oder spätere Remigration vorbereitet werden. Bis zu diesem jeweiligen Zeitpunkt ist diesen Migranten nach meiner Auffassung auch zuzumuten, übergangsweise in Notunterkünften zu verbleiben. Integrations- und Deutschkurse sind für diesen Personenkreis nach meiner Auffassung weder wünschenswert noch notwendig, weil dies nur die Rückkehrbereitschaft vermindert und somit den Wiederaufbau ihrer Heimatgebiete wesentlich erschwert oder sogar unmöglich macht.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Bolsch