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Frage von Christian R. •

Frage an Markus Beckmann von Christian R. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Beckmann,

würden Sie folgenden Vorschlag in den nächsten Bundestag einbringen: Umwandlung der Grunderwerbssteuer in eine Grundverkaufssteuer mit dem Ziel den Wertzuwachs am Bodenwert zu 100 % der Allgemeinheit zufließen zu lassen? Dieser Vorschlag soll das Recht, mit Grund und Boden zu spekulieren, einschränken. Er wäre de facto eine Anhebung der Steuer auf Spekulationsgewinne bei Abschaffung der Spekulationsfrist.
Der Hebesatz sollte (evtl. unter Abzug eines Inflatinsausgleichs) Wertsteigerungen an Grund und Boden zu 100% abschöpfen, wertsteigernde Massnahmen an Gebäuden müssen belegt werden, wenn sie in den Verkaufspreis eingehen sollen. Ausgenommen könnte einzig eine selbstgenutzte Immobilie sein. (In Österreich ist eine sogenannte Immobilienertragssteuer im Jahr 2012 eingeführt worden.)

Mit freundlichen Grüßen

Christian Raudszus

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Hallo Herr Raudszus,

Ich plädiere für einen Vorschlag der nicht nur die Gewinne beim Verkauf von Grund und Boden der Allgemeinheit zuführt. Alle zusätzlichen Gewinne, die sich aus dem Ort und Lage des Grundstücks ergeben sollten der Allgemeinheit zufließen.(Ein Grundstück am Frankfurter Flughafen kann einen höheren Gewinn erwirtschaften als ein Stück Wald in Brandenburg)
Dazu wird der Gesamte Grund und Boden vom Staat aufgekauft. Anschließend werden alle Grundstücke meistbietend verpachtet. Die gewinne der Verpachtung fließen in die Staatskasse. Nach 20-30 Jahren ist der Kaufpreis abgezahlt und der Staat besitzt über eine weitere Einnahmequelle, der zur Auszahlung eines Bedingungslosen Grundeinkommens verwendet werden kann.
Private Gewinne durch das Eigentum auf Grund und Boden sind nicht gerecht. Die Grundstücke wurden in der Vergangenheit durch Waffengewalt angeeignet.(siehe die Ausrottung der Indianer in den USA)
Es gibt nur eine Erde. Jeder Mensch (auf der ganzen Welt) sollte die gleichen Rechte haben ein Stück Land zu pachten und zu nutzen. Um andere von der Nutzung Auszuschließen zahlt er eine Pacht. Diese wird dann an alle ausgezahlt, die darauf verzichten dieses Grundstück zu nutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Beckmann