Antwort ausstehend von Marion Gentges CDU
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CDU Landtagsfraktion BW
Der Staat ist verpflichtet, seiner Schutzpflicht für Leib und Leben nach Artikel 2 Absatz 2 GG nachzukommen und dabei einer Überlastung der Krankenhäuser entgegenzuwirken.
(...) die Regierungsfraktionen haben sich im Bundestag auf schärfere Transparenzregeln für Abgeordnete geeinigt. (...)
(...) Die Bundesregierung hatte im Koalitionsausschuss vom 08. März 2020 entschieden, in einem europäischen Kontext gemeinsam mit der „Koalition der Willigen“ insgesamt 1000 bis 1500 besonders schutzbedürftige Kinder von den Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln aufzunehmen. (...)