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Mario Czaja
CDU
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Frage von Sabrina S. •

Frage an Mario Czaja von Sabrina S. bezüglich Verbraucherschutz

Was werden Sie tun,

- dass in medizin. Einrichtungen in Trägerschaft der Stadt sowie Psychiatrien zukünftig keine medizin. Behandlungen mehr durchgeführt werden, deren gesundheitlicher Nutzen nicht mittels Studien im Kontrollgruppenvergleich nachgewiesen wurde?

- dass psychiatrische Zwangbehandlungen wie etwa das Abspritzen mit Neuorpeltika, Elektroschocks, die verheerende neurologische und in Folge weitere Schäden, dokumentiert in Peter Lehmann - Der Chemische Knebel http://d-nb.info/1009217593 , in Peter Lehmann - Schöne neue Psychiatrie (Bd. 1., Wie Chemie und Strom auf Geist und Psyche wirken http://d-nb.info/944043941 , Bd. 2., Wie Psychopharmaka den Körper verändern http://d-nb.info/944043968 ) verursachen, unterbleiben und wie jede andere schwere Straftat einem konsequenten strafrechtlichen Verfolgungsdruck unterworfen werden?

- dass in medizin. Studienfächern ein Numerus clausus eingeführt wird, der besonderen Wert auf gute Voraussetzungen in MINT-Fächern wie Chemie, Physik u Mathematik legt?

- um das schädliche Brustkrebsscreening in Berlin endlich abzuschaffen?
In Dänemark ist dessen Erfolg statistisch überprüft worden, mit folgendem Ergebnis
1 Seit Beginn des Screenings sank in den Gebieten, in denen gescreent wurde, die Brustkrebssterblichkeit.
2 in den Gebieten, in denen NICHT gescreent wurde, die sank sie in gleicher Größenordnung.
3 In den Gebieten in denen NICHT gescreent wurde, war die Brustkrebssterblichkeit GERINGER.
Das Ergebnis führte man auf Überbehandlung in den ScreeningGebieten infolge falsch positiver Befunde zurück.
http://www.bmj.com/content/340/bmj.c1241.full

- dass die nutzlose bzw. sogar schädliche Chemotherapie in Einrichtungen in Trägerschaft Berlins nicht mehr durchgeführt wird?
Die 5-Jahres-Überlebensrate bei Chemotherapie ist niedriger als beispielsweise die Quote falsch positiver Befunde bei Brustkrebs
http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/15630849

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau S.,

die Berliner Krankenhäuser und die ambulanten Ärzte erbringen medizinische Leistungen auf höchstem Niveau. Viele Patienten kommen zudem aus dem Umland und dem Ausland, weil sie die Qualität der Medizin in Berlin sehr schätzen und diese einen international sehr guten Ruf hat.

Wir haben im Berliner Krankenhausplan weitere neue Qualitätsvorgaben (wie bspw. Mitgliedschaften in Fachgesellschaften) und Personalmindestvorgaben eingeführt. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, und damit auch die von Ihnen benannten Themen von Diagnostik und Behandlung, wird jedoch nicht von der Politik vorgegeben. Dies hielt ich auch für falsch. Sondern dafür gibt es den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA). Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversiche­rung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambu­lanten und statio­nären Bereich des Gesund­heits­we­sens.

Für seine Aufgabe, neue Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte zu fördern, wurde beim G-BA ein Innovationsausschuss eingerichtet.

Sie können sich auch an den G-BA mit Hinweisen wenden, um beispielsweise Hinweise zur Nutzenbewertung, wie Sie sie in Ihrer Frage vorgenommen haben, zu geben. Im Internet finden Sie ihn unter https://www.g-ba.de/

Mit freundlichen Grüßen

Mario Czaja

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