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Maria Flachsbarth
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Frage von Reinhard N. •

Frage an Maria Flachsbarth von Reinhard N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Flachsbarth,

danke für ihre Antwort.

Eine letzte Frage habe ich noch: Bisher war die Beschneidung lediglich aus medizinischen Gründen erlaubt, eine willkürliche Beschneidung jedoch nicht. Dass Knaben aus religiösen Gründen beschnitten werde ist leider Tatsache.

Können sie mir aber bitte erklären, was eine Beschneidung zum Kindeswohl (auf das sie so gerne verweisen) beiträgt, wenn sie nicht aus medizinischen Gründen erfolgt. Was für Vorteile kann eine Amputation von einem gesunden Körperteil haben, der zudem für das sexuelle Empfinden (was sie als Frau absolut nicht nachvollziehen können) überaus wichtig ist? Dass die Diskussionen nicht aufhören werden zeigen alleine schon die Anfragen auf dieser Plattform und das ist gut so. Denn wenn die gewählten Volksvertreter die Demokratie zugunsten der Religion opfert muss das Volks aufstehen und zeigen, dass sie sich nicht alles gefallen lassen. Schöne Reden hin oder her.

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage,
mit freundlichen Grüssen
Reinhard Niederländer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Niederländer,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de. Gerne antworte ich ihnen abschließend noch einmal zu Ihrer Frage bezüglich der Beschneidung männlicher Kinder aus nichtmedizinischen Gründen:
So möchte ich erneut richtig stellen, dass fachgerecht durchgeführte Beschneidungen an männlichen Kindern aus religiösen Gründen in Deutschland seit jeher erlaubt waren und bis vor dem für mich unverständlichen Urteil des Kölner Landesgerichts im Mai vergangenen Jahres nicht in Frage standen. Die gesetzliche Regelung, die wir im Dezember 2012 beschlossen haben, stellt somit den Status quo wieder her.
Hinsichtlich Ihrer Überlegungen zum Kindeswohl möchte ich wiederholen, was ich in meiner Rede vor dem Plenum des Deutschen Bundestages am 22. November ausgeführt habe: Das Kindeswohl umfasst alle Aspekte der Entwicklung von Kindern. Unsere Verfassung betont das Recht der Eltern, zu entscheiden, was das Kindeswohl umfasst. Ein wichtiger Bestandteil kann zweifelsohne auch die religiöse Sozialisation sein, mit der dem Kind Räume eröffnet werden, in der es Fragen nach seinem Sinn beantworten und eine religiöse Heimat finden kann.
Aus der Perspektive gläubiger Menschen, wie ich selbst es bin, ist die Möglichkeit, sich im Gebet (alleine oder in Gemeinschaft mit anderen) an Gott wenden zu können, zentraler Bestandteil des menschlichen Wohls. Die Entscheidung, ob Eltern ihrem Kind eine solche religiöse Erziehung und die Aufnahme in eine Religionsgemeinschaft zukommen lassen möchten, liegt wiederum nur bei den Eltern. Es versteht sich daher von selbst, dass von der nun gesetzlich verankerten Zulässigkeit der Beschneidung aus nichtmedizinischen Gründen – vorausgesetzt, sie werden fachgerecht durchgeführt – keinerlei Folgen für jene Eltern resultieren, die ihre Kinder nicht religiös oder auch ohne die formale Aufnahme in eine Religionsgemeinschaft erziehen möchten.
Aus diesem Grund freue ich mich, dass der Deutsche Bundestag am 12. Dezember 2012 mit breiter Mehrheit das Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes beschlossen hat und damit die Rechtsicherheit für jüdische und muslimische Eltern wieder hergestellt hat.

Mit freundlichen Grüßen
Maria Flachsbarth