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Maria Flachsbarth
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Frage von Roland S. •

Frage an Maria Flachsbarth von Roland S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrte Frau Dr. Flachsbarth,
ich habe der regionalen Presse entnommen, dass Sie sich vehement für die B3 Ortsumgehung Hemmingen einsetzen. Als Bürger des Hemminger Stadtteil Devese bin ich sehr besorgt über die derzeitige Planung der Ortsumgehung. Hierbei werden die Interessen der Deveser Bevölkerung sträflich vernachlässigt. Ein vierspuriger, autobahnähnlicher Ausbaustandard und diverse Brückenbauwerke verändern die Umgebung nachhaltig und, wie ich meine, negativ. Es sollte Ihnen nicht einfach gelingen, auch nur eine Handvoll Befürworter für die B3 neu innerhalb der Deveser Bevölkerung zu finden. Es gibt sicherlich gute Gründe, eine Veränderung der Verkehrsführung auf der alten B3 zu fordern. Aber warum dann gegen die Interessen der Deveser Bevölkerung und nicht gemeinsam und zusammen? Pläne für eine einvernehmliche Lösung gibt es. Mit der von Ihnen geforderten Variante spalten Sie die Bevölkerung! Sollte nicht ein der Ausgleich der Interessen aller Beteiligter erste Priorität genießen? Ich würde gern von Ihnen wissen, warum Sie so einseitig gegen die Interessen der Deveser Bevölkerung votieren. Sicherlich können wir einen Termin vor Ort finden, bei dem Sie der betroffenen Bevölkerung einmal Ihren Standpunkt erläutern können.

Mit freundlichen Grüßen
Roland Scholz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Scholz,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. September 09, in dem Sie Ihre Bedenken gegen den Ausbau der Ortsumgehung Hemmingen äußern. Im Folgenden möchte ich Ihnen kurz begründen, warum ich entgegen Ihrer Ansicht dafür bin, dass die Ortsumgehung, so wie geplant, gebaut werden kann.

Die Einwohner von Hemmingen warten seit langem auf den Ausbau der B 3 – Ortsumgehung, die angesichts der steigenden Lärm- und Schadstoffbelästigungen immer dringlicher wird. Schon 1994 gab es den ersten Auftrag, eine Ortsumgehung zu entwerfen. Die Ortsdurchfahrt ist mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsmenge von ca. 20.000 Fahrzeugen belastet. Eine gesicherte Überquerung ist nur an fünf signalisierten Knotenpunkten möglich, so dass diese Straße eine stark trennende Wirkung für den Ort Hemmingen hat. Ich habe mich von der Dringlichkeit des Ausbaus mehrfach persönlich überzeugt.

Das Planfeststellungsverfahren wurde im Herbst 1999 begonnen und erst im Oktober 2004 abgeschlossen. Über viele Jahre hinweg haben sich also alle Beteiligten – der Rat der Stadt Hemmingen, das Land Niedersachsen und der Bund - dafür eingesetzt, dass alle sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen für einen Ausbau geschaffen werden und alle Beteiligten und Betroffenen ihre Anregungen, Änderungswünsche, Bedenken und Kritik vortragen konnten. Die Bürger der Stadt Hemmingen hatten im Vorfeld der Bauleitplanung gemäß § 3 Baugesetzbuch die Möglichkeit, ihre Einwendungen vorzubringen.

Insoweit hat ein demokratischer Entscheidungsprozess stattgefunden, bei dem kein Beteiligter übergangen wurde. Die lange Dauer des Planfeststellungsverfahrens spricht dafür, dass es sich keiner der Beteiligten leicht gemacht hat und dass in allen Entscheidungsstadien immer wieder ein Abwägen aller Argumente für und wider des Ausbaus stattgefunden hat. Alle Entscheidungen sind mit rechtstaatlichen Mitteln vor Gericht überprüft worden. Das letzte rechtliche Hindernis hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg beseitigt, indem es alle Einwendungen zurückgewiesen hat. Ich möchte darauf hinweisen, dass tatsächlich nur drei Klagen beim Oberverwaltungsgericht gegen die Ortsumgehung eingereicht wurden. Gemäß rechtsstaatlicher Grundsätze ist die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zu akzeptieren. Würde man nach Abschluss dieses rechtsstaatlichen Verfahrens nun erneut Bedenken gegen die Ortsumgehung zulassen, so würde das den Rechtsstaat ad absurdum führen und letztendlich seine Handlungsunfähigkeit beweisen. Das kann ich, insbesondere zulasten der Anlieger der B3 in Hemmingen und Arnum nicht billigen.

Mit freundlichen Grüßen