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Maria-Elisabeth Fritzen
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Anja K. •

Frage an Maria-Elisabeth Fritzen von Anja K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Regierung? Gewerkschaft? Pflegeberufekammer?

Es wäre schön, wenn sich mal jemand , der sich genau in der Materie auskennt, eine Aufstellung machen würde. Wer hat welche Zuständigkeit und welche Kompetenz. Und wie passt die Kammer dazwischen und welche Macht hat sie wirklich?
Wenn es geht: So, dass man es versteht ohne politisch - Jura
Es heißt: Die Pflege hat wird jetzt mit an den Tisch geholt - an welche Tische? Und wenn man an diesem Tisch sitzt, dann ist es im Moment ja so, dass man lediglich beraten darf. Und WENN die Bundespflegekammer tatsächlich kommen sollte und wenn sie dann (wovon ich noch nicht ganz überzeugt bin) eine WIRKLICHE Stimme, ein Stimmrecht hat, welches Gewicht hat diese Stimme dann? Da sitzen dann doch wohl auch weiter die mit, die den Karren vor die Wand gefahren haben...
Wo fängt die tatsächliche Selbstbestimmung an? Und wo hört sie auf?
Durch welche Abstimmung muss das, was die Kammervertreter für die Berufsgruppe "beschließen "?
Wer kontrolliert oder übernimmt die Verantwortung, wenn der Personalbemessungsschlüssel Folgen hat, für andere Berufsgruppen in der Klinik/Einrichtung? "Pflegekraft eingestellt, Servicekraft entlassen = Pflegekraft macht den Service mit"?
Ich MÖCHTE ja verstehen, aber das kann man eben nur, wenn man mal den Durchblick hat.
Eine einfache Aufstellung, dass wäre schön.
Vielen Dank

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Kuczera

Zur Zukunft des Pflegeberufs wurde hier auf abgeordnetenwatch.de bereits gefragt. Gerne möchte ich unsere Position hier darstellen.

Die Pflegeberufekammer wird nicht alle Probleme der Pflege lösen können. Wir sind aber davon überzeugt, dass die Pflegeberufekammer positive Auswirkungen für die Pflegenden und die Pflegebedürftigen in Schleswig-Holstein haben wird.
In einer repräsentativen Umfrage (TNS Infratest 2013) hat sich die Mehrheit für eine Pflegekammer ausgesprochen. Von denjenigen Befragten, die sich nicht für eine Pflegeberufekammer ausgesprochen hatten, war rund die Hälfte unentschieden. Nur etwa ein Viertel der Befragten insgesamt lehnten die Errichtung einer Pflegeberufekammer zum damaligen Zeitpunkt ab.
Eine Pflegeberufekammer hat die Aufgabe, die Interessen der Pflegefachkräfte zu bündeln und auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen zu vertreten. Sie bietet die Chance, dass die Pflege sich selbst vertritt und mit einer Stimme spricht. Nur so kann der Einfluss der Pflege auf politische Entscheidungen gewährleistet werden. Aus unserer Sicht ist es höchste Zeit, dass die Pflege selbst bei Entscheidungen über die Pflege besser einbezogen wird.
Zu den Aufgaben einer Pflegeberufekammer gehört auch die Mitgestaltung von Fortbildungs- und Qualitätsstandards. Das bedeutet nicht, dass die Pflegenden ihre Erfahrung und ihr Wissen in die Weiterentwicklung bestehender Kriterien und Standards einbringen können. Im Rahmen von Berufsordnungen kann eigenverantwortlich, konkret und konstruktiv Einfluss auf Arbeitsbedingungen und die Prozessqualität von Pflege genommen werden. Das ist eine für beide Seiten – Pflegende und Pflegebedürftige – positive Entwicklung, die wir für sinnvoll und erforderlich halten.
Sicherlich ist mit einer Berufskammer eine Pflichtmitgliedschaft verbunden. Das ist bei der Ärztekammer und der Apothekerkammer ebenso der Fall. Diese Institutionen haben sich bewährt, ihre Sinnhaftigkeit wird nicht in Frage gestellt. Die den Kammern jeweils zu Grunde liegenden Gesetze begründen die Pflichtmitgliedschaft rechtssicher. Auch dem Datenschutz wird Rechnung getragen. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz ist sowohl beim Entwurf des Errichtungsgesetzes für eine Pflegeberufekammer SH durch das Ministerium als auch im parlamentarischen Anhörungsverfahren einbezogen worden. Seine Vorschläge wurden berücksichtigt.
Von der konkreten Ausgestaltung der Pflegeberufekammer (Größe, Personal, Arbeitsorganisation, Miete, Sachkosten) sind die Gesamtkosten und damit auch der zu erhebende Mitgliedsbeitrag abhängig. Die Kammerbeiträge können nach unseren Informationen steuerlich geltend gemacht werden. Auch die Gesamtzahl der Mitglieder spielt eine maßgebliche Rolle. Wir Grüne halten einen am realen Einkommen orientierten, gestaffelten Kammerbeitrag sowie eine beitragsfreie Mitgliedschaft für Personen ohne eigenes Einkommen für zielführend. Mitgliedsbeitrag und Gebührenordnung werden jedoch nicht gesetzlich verordnet, sondern von den Verantwortlichen selbst festgelegt.

Ein weiterer Punkt ist uns besonders wichtig. Die Aufgaben der Gewerkschaften werden von einer Pflegeberufekammer nicht berührt. Tarifautonomie und –Verhandlungen bleiben in der Hand von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen.

Für uns Grüne hat die Pflege einen sehr hohen politischen Stellenwert. Wir sind davon überzeugt, dass die Pflege eines der zentralen sozial- und gesellschaftspolitischen Themen unserer Zeit ist. Das zeigt sich durch zahlreiche politische Initiativen, die wir Grüne auf den Weg gebracht haben.

Mit freundlichen Grüßen
Marlies Fritzen