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Frage von Wolfgang W. •

Frage an Margit Jung von Wolfgang W. bezüglich Familie

Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz – Stichtagsregelung

Sehr geehrte Frau Jung,

vor elf Jahren ermöglichte ein Urteil des Bundessozialgerichtes (Az. B 4 RA 27/97 R) Ingenieuren in der ehemaligen DDR, die nicht über eine „Versicherungsurkunde“ (Einzelvertrag) verfügten, dennoch einen Antrag auf eine „fiktive Anerkennung von Zusatzversorgungszeiten nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG)“ zu stellen.

Das Bundessozialgericht definierte später drei Bedingungen (eine persönliche, sachliche und betriebliche Bedingung). Problematisch seitdem ist die Auslegung der betrieblichen Bedingung. Im Kern geht es heute um eine „Kehrtwende bei der Rechtsprechung zu Zusatzrenten“, wie es das MDR-Fernsehen in seiner Sendung UMSCHAU vom 29. Mai 2009 titelte.

Das Problem kann nur durch die Politik entschieden werden – möglicherweise auch durch Sie. Deshalb möchte ich Sie um Beantwortung folgender Frage bitten:

Welche inhaltliche Position werden Sie im Falle Ihrer Wahl als Abgeordnete(r) zum Problem „Stichtagsregelung“ vertreten?

Danke. Das Problem betrifft Tausende, meist ältere Ingenieure und Ingenieurinnen in Ostdeutschland.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Wondrejz
Gera, 31.07.2009

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Wondrejz

herzlichen Dank für Ihre Fragestellung in Bezug auf das Sonderversorgungssystem der technischen Intelligenz - Stichtagsregelung.

Die Problematik der Rente ist, wie Sie sicher wissen, Bundesangelegenheit und kann von den Thüringer Landtagsabgeordneten politisch begleitet werden in Form von Anregungen für Bundesratsinitiativen sowie konkrete Nachfragen bei der jeweiligen Landesregierung in Bezug auf die Einhaltung und Umsetzung der Rentengerechtigkeit.

Ich weiß, dass es mit der Überführung der Renten bzw. Rentenansprüche aus DDR-Zeiten in bundesdeutsches Recht im Jahr 1991 eine Vielzahl von Ungerechtigkeiten und Diskriminierungen, die bis heute anhalten, gibt. Dies hat viele Ursachen.

1. ergaben sich rentenrechtliche Lücken, weil es für DDR-typische Sachverhalte keine bundesrepublikanische Entsprechung gab und die Suche nach einer Lösung unterblieb. Entsprechende Ansprüche wurden einfach gestrichen; das reicht von mithelfenden Familienangehörigen, Handwerkern über Zeiten von Aspiranturen und Sonderstudien bis hin zu Scheidungen ohne Versorgungsausgleich.

2. betrifft das nichtüberführte Ansprüche aus zusätzlichen Versorgungssystemen der DDR für die wissenschaftliche, technische, medizinische und künstlerische Intelligenz, für Beschäftige im Staats- und Sicherheitsapparat sowie in Parteien und gesellschaftlichen Organisationen, aber auch Zusagen für bestimmte Berufsgruppen, wie Beschäftigte der Reichsbahn, mittleres medizinisches Personal sowie Balletttänzerinnen und -tänzer.

3. wurden willkürliche Eingriffe in die Rentenformel unternommen und damit das Rentenrecht als Strafrecht genutzt.

Die damalige PDS und die heutige DIE LINKE, der ich auch angehöre, haben sich immer auf allen Ebenen für die Rechte der Betroffenen eingesetzt. In meiner jetzigen und zukünftigen Tätigkeit als Landtagsabgeordnete habe ich mich in den zurückliegenden Jahren immer stark gemacht, dass die oben aufgezählten Rentenlücken und Ungerechtigkeiten so schnell wie möglich geschlossen werden.
Leider fanden fast alle parlamentarischen Aktivitäten meiner Partei in den zurückliegenden Jahren im Landtag, aber auch im Bundestag, keine Zustimmung der anderen politischen Parteien.
Letztmalig wurde im Mai 2009 im Bundestag eine Vielzahl von parlamentarischen Anfragen durch die Fraktion DIE LINKE auf den Weg gebracht, um fast 20 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung die bestehenden Lücken zu schließen. Auch dies ist leider nicht gelungen.

Als zukünftige Abgeordnete einer 5. Legislatur im Thüringer Landtag werde ich mich wieder stark machen und dafür einsetzen, dass Ihre fiktive Anerkennung Ihrer Ansprüche im vollen Umfang gewährleistet wird - ohne Stichtagsregelung.

Ich möchte Sie bitten, bleiben Sie gemeinsam mit mir als Politikerin im Gespräch, um nach einer erfolgreichen Landtagswahl 2009 in Thüringen die Problematik der Zusatzversorgung für die technische Intelligenz nochmalig in Form einer Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Margit Jung