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Maren Kaminski
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Frage von Hubertus S. •

Was tun Sie, um die garantierten Grund- und Menschenrechte der drei Kinder des von der EU sanktionierten deutschen Journalisten Hüseyin Doğru zu gewährleisten und ihre Existenzgrundlage zu schützen?

Ich kontaktiere Sie in Ihrer Eigenschaft als Obfrau des Ausschusses für Bildung, Familie etc.

Minderjährige Kinder behalten in Deutschland uneingeschränkt ihre Grund- und Menschenrechte, auch wenn ein Elternteil von EU-Sanktionen betroffen ist. Das sind Art. 1 GG: Menschenwürde ist unantastbar, Art. 2 GG: Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Art. 6 GG: besonderer Schutz von Familie und Kindern; außerdem aus der United Nations-Kinderrechtskonvention Recht auf Überleben und Entwicklung, Recht auf angemessenen Lebensstandard, Recht auf Gesundheit, Bildung, Versorgung; ferner aus der EU-Grundrechtecharta: Schutz des Kindeswohls, soziale Unterstützung, Verhältnismäßigkeit staatlicher Maßnahmen.

Doğrus Kinder sind durch das rigide EU-Sanktionsregime und die Kontensperrungen massiv in ihren Menschenrechten bedroht!

www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/geopolitik/koennen-unsere-kinder-nicht-mehr-ernaehren-behoerden-sperren-konten-von-journalisten-ehefrau-li.10027407

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Antwort von Die Linke

Hallo Hubertus S.,

sollte sich herausstellen, dass Sanktionen oder andere staatliche Maßnahmen mittelbar dazu führen, dass die Grund- und Menschenrechte von Kindern beeinträchtigt werden, muss der Staat dies sorgfältig prüfen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um ihre Rechte zu schützen. Kinder dürfen nicht für politische oder rechtliche Auseinandersetzungen verantwortlich gemacht werden und haben unabhängig vom Verhalten ihrer Eltern Anspruch auf den Schutz ihrer Grund- und Menschenrechte.

Gleichzeitig gilt: Sanktionen der Europäischen Union beruhen auf rechtsstaatlichen Verfahren und richten sich grundsätzlich gegen die jeweils betroffenen Personen. Ob sie im konkreten Einzelfall rechtmäßig sind oder aufgehoben werden müssen, ist durch die zuständigen Gerichte zu überprüfen.

Ich setze mich grundsätzlich dafür ein, dass staatliches Handeln verhältnismäßig ist und die Auswirkungen auf unbeteiligte Familienangehörige, insbesondere Kinder, angemessen berücksichtigt werden. Sollte es Hinweise darauf geben, dass Kinder infolge staatlicher Maßnahmen in ihren Rechten oder ihrer Existenzsicherung beeinträchtigt werden, müssen diese sorgfältig aufgeklärt und gegebenenfalls korrigiert werden.

Die weitere Entwicklung in diesem Fall werde ich aufmerksam verfolgen und die aufgeworfenen grund- und menschenrechtlichen Fragen im Rahmen meiner parlamentarischen Arbeit berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen
Maren Kaminski

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