Wie stehen Sie zu gleichberechtigter Erziehung nach einer Trennung? Werden Sie dazu beitragen, dass zukünftig getrennterziehend gefördert wird und die Interessen von Vätern berücksichtigt werden?

Grundsätzlich sind Mütter und Väter im deutschen Recht gleichgestellt. Artikel 6 des Grundgesetzes garantiert den besonderen Schutz von Ehe und Familie. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht vor, dass beide Elternteile – auch nach einer Trennung – gemeinsam Verantwortung für ihre Kinder tragen. Eine gesetzliche Benachteiligung von Vätern existiert also nicht. Dennoch erleben viele Väter in der Praxis Hürden: Sie müssen ihre Rechte oft aktiv einfordern und stoßen dabei auf strukturelle oder gesellschaftliche Schwierigkeiten. Besonders im Familienrecht und bei gerichtlichen Entscheidungen zum Sorge- oder Umgangsrecht fühlen sich viele benachteiligt. Statistiken des Bundes zeigen, dass das alleinige Sorgerecht deutlich häufiger Müttern zugesprochen wird.
Wir als CDU setzen uns für eine Familienpolitik ein, die beiden Elternteilen – unabhängig vom Familienstand – eine aktive Rolle in der Erziehung ermöglicht.
Unser Ziel ist es, faire und kindgerechte Lösungen zu fördern, in denen Väter wie Mütter gleichermaßen Verantwortung übernehmen – zum Wohl des Kindes, auch über das Ende einer Partnerschaft hinaus.
Mit freundlichen Grüßen
Mareike Lotte Wulf