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Frage von Manfred C. •

Frage an Marcus Weinberg von Manfred C. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Was beabsichtigt die Union unter dem Stichwort "Reform der betrieblichen Mitbestimmung"?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Calsow,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich mit Interesse gelesen habe und sehr gerne beantworte.
Die Union plant nach einem möglichen Wahlsieg zweierlei Veränderungen hinsichtlich der betrieblichen Mitbestimmung:

Erstens muss das Betriebsverfassungsgesetzt um eine Klausel erweitert werden, um Beschäftigung zu sichern und aufzubauen. Dies bedeutet konkret, dass diese neue Klausel Abweichungen vom Tarifvertrag auch innerhalb dessen Laufzeit ermöglicht, wenn dies der Sicherung und dem Aufbau von Beschäftigung dient. Um vom Tarifvertrag abweichen zu können, bedarf es allerdings der Zustimmung des Betriebsrates und einer 2/3 Mehrheit der Belegschaft.

Zweitens wird die Union das Günstigkeitsprinzip im Tarifvertragsgesetz ergänzen. Das Günstigkeitsprinzip, das in § 4, Absatz 3 des Tarifvertragsgesetzes festgeschrieben ist, besagt gegenwärtig, dass Abweichungen von tarifvertraglichen Regelungen nur zulässig sind, wenn der Tarifvertrag diese gestattet oder wenn die Abweichungen Änderungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten. Die Union plant durch die Ergänzung des Günstigkeitsprinzips Möglichkeiten zu schaffen, die es Arbeitnehmern und Arbeitgebern ermöglichen, abweichend von einem Tarifvertrag einzelvertragliche Vereinbarungen zu schließen, wenn dies der Schaffung und Sicherung von Beschäftigung dient. Demnach würde eine vom Tarifvertrag abweichende Vereinbarung sich als günstiger erweisen, wenn die Zustimmung des Betriebsrates und die 2/3 Mehrheit der Belegschaft vorliegt.. Insgesamt wird die Union betriebliche Bündnisse für Arbeit fördern, in dem diese rechtlich abgesichert werden. Das Abschließen von betrieblichen Bündnissen muss möglich sein, solange das Unternehmen noch wettbewerbsfähig ist und nicht erst, wenn der Konkurs bereits kurz bevor steht.
Ich hoffe, Ihnen die Frage ausreichend beantwortet zu haben. Sollten dennoch
Klärungsbedarf bestehen, wenden Sie sich gerne erneut an mich.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg