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Marcus Weinberg
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Frage von Florian T. •

Frage an Marcus Weinberg von Florian T. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Herr Weinberg,

der Bundestag wird wohl in Kürze eine "Bundesnotbremse" zur Eindämmung der dritten Welle der Corona-Pandemie beschließen. Allem Vernehmen nach wird diese erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 greifen. Im aktuellen Infektionsschutzgesetz ist bereits ein Schwellenwert von 50 verankert, über dem effektive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschens ergriffen werden sollen. Aktuell erleben wir Inzidenzen von über 100 und die aktuellen Maßnahmen sind offensichtlich nicht effektiv. Eine Mehrheit der Wissenschaftler fordert derweil eine Inzidenzschwelle von unter 35 oder gar im einstelligen Bereich, wie auch von der NoCovid-Initiative gefordert, der neben vielen anderen Wissenschaftlern auch das ifo-Institut angehört. Selbst das politisch verankerte RKI fordert eine Schwelle von 50. Umfragen deuten außerdem darauf hin, dass eine große Mehrheit der Bevölkerung eine Verschärfung der Maßnahmen wünscht.
- Halten Sie eine Notbremse ab einer Inzidenz von 100 entgegen den wissenschaftlichen Ratschlägen für effektiv?
- Werden Sie sich für eine effektive Maßnahmen bei wissenschaftlich anerkannten Inzidenzen einsetzen?
- Werden Sie darüber hinaus die NoCovid-Initiative unterstützen?
Beste Grüße aus Ihrem Wahlkreis

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Turck,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Vorab bitte ich Sie, die verspätete Rückmeldung zu entschuldigen. Ziel der bundesweiten Notbremse ist die Verschärfung des Infektionsschutzes, um die dritte Coronawelle mit verbindlichen und einheitlichen Vorgaben zu brechen und mehr Klarheit im Hinblick auf die Anwendung des Infektionsschutzgesetzes für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Die Maßnahmen müssen dabei auch immer mit Augenmaß und in genauer Abwägung des Gesundheitsschutzes und der Freiheitsrechte jedes Einzelnen getroffen werden. Das Gesetz sieht sehr weitgehende Grundrechtseingriffe vor, die dem Schutz der Bevölkerung vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus dienen. Im Infektionsschutzgesetz sind bereits besondere Maßnahmen ab einer Inzidenz von 35 bzw. 50 auf regionaler Ebene vorgesehen. Steigen die Infektionszahlen weiter auf den doppelten Wert an, muss bundesgesetzlich sichergestellt werden, dass die Zahlen durch geeignete Maßnahmen wieder sinken. Die Erfahrung der vergangenen Monate zeigt zudem, dass die Gesundheitsämter die Kontaktnachverfolgung bei einer Inzidenz von mehr als 100 nicht mehr gewährleisten können. Damit haben wir ab der Inzidenz von 100 einen kritischen Wert, bei dem das Infektionsgeschehen außer Kontrolle geraten könnte. Spätestens dann sind daher umfassende Maßnahmen notwendig, um das Infektionsgeschehen wieder unter Kontrolle zu bringen und das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen. Die Grenze für das Eintreten der Maßnahmen wurde deshalb genau nach dieser Abwägung und den Empfehlungen der Experten bei einer Inzidenz von 100 gesetzt.

Mit freundlichen Grüßen
Marcus Weinberg