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Frage von Stephan S. •

Frage an Marcus Weinberg von Stephan S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Weinberg,

Sie haben sich hier mehrfach zum Thema Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten bei der Erbschaftsteuer geäußert, dabei die bisherige Rechtslage verteidigt, aber auch zum Ausdruck gebracht, dass Sie sich einer Gleichstellung nicht verschließen würden, wenn die Erbschaftsteuer nicht völlig abgeschafft werden soll.

Jetzt scheint es aber konkreter zu werden: Die Koalition berät zurzeit über die Reform (nicht: Abschaffung) der Erbschaftsteuer. Dabei ist vorgesehen, den Freibetrag für Eheleute so anzuheben, dass das gemeinsame Eigenheim oder ein gleichwertiger Vermögenswert steuerfrei bleiben. Der Vorsorgefreibetrag für die Altersvorsorge wird beibehalten. Das kann ich gut nachvollziehen, weil Eheleute das zur Absicherung ihres Alters bestimmte Vermögen gemeinsam erarbeitet und bereits versteuert haben.

Für Lebenspartner ist offenbar bisher weiter keine Gleichstellung vorgehen, obwohl sie wie Eheleute für das Alter z.B. durch den Kauf einer Eigentumswohnung vorsorgen. Wenn die Koalition entscheiden sollte, Lebenspartner auch zukünftig im Erbschaftsteuerrecht wie Fremde zu behandeln, würde sich die Situation für Lebenspartner sogar noch verschlechtern. Denn Immobilien müssen in Zukunft mit dem vollen Verkehrswert versteuert werden. Bisher werden Immobilien bei der Erbschaftsteuer nur mit rund 65 % angesetzt. Außerdem sollen die Erbschaftsteuersätze für "Fremde" von derzeit 17% bis 50% auf 30% bis 50% angehoben werden. Beide wird durch den höheren Freibetrag der Ehepartner kompensiert, aber eben nicht für Lebenspartner.
Das fände ich in höchstem Maße ungerecht. Denn für die Ungleichbehandlung gibt es überhaupt kein Argument.

Werden Sie einem Gesetzentwurf, der keine Gleichstellung von Eheleuten und Lebenspartnern in der Erbschaftsteuer enthält, zustimmen? Was werden Sie unternehmen, damit die bestehende Ungleichbehandlung nicht noch verschärft wird?

Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Stüber

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Stüber,

wie Sie richtig feststellen habe ich mich zum Thema Erbschaftssteuer und gleichgeschlechtliche Partnerschaften bereits mehrfach geäußert und meine Position zum Ausdruck gebracht. Dass die Erbschaftssteuer nicht gänzlich abgeschafft werden soll, bedauere ich - leider hat sich die SPD hier nicht von Ihrer Linie abbringen lassen.

Wie ich mich zu einem Gesetzentwurf zur Reform der Erbschaftssteuer verhalten werde, kann ich absehen, wenn der konkrete Gesetzentwurf vorliegt. Dabei wird es bei meiner Bewertung um mehrere Aspekte gehen müssen, wovon ein Aspekt auch die Behandlung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften sein wird. Die Gesamteinschätzung aller Aspekte wird letztendlich ausschlaggebend dafür sein, ob ich einem Gesetzentwurf zustimmen werde oder nicht. Ich bitte Sie herzlich um Verständnis, dass ich mich zum jetzigen Zeitpunkt nicht endgültig festlegen kann und ich sicherlich meine Zustimmung auch nicht nur von einem Aspekt abhängig machen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg MdB