Frage an Marcus Weinberg von Stephan W. bezüglich Familie
Für Ihre Antwort...... Sehr geehrter Herr Weinberg!
Da ich eine Frage stellen muß, formuliere ich mich so.
Darf ich Ihnen herzlichst danken????
Gruß, Stephan Watrin!

Sehr geehrter Herr Watrin,
da ich auch in Hinblick auf die Statistik antworten sollte: Ja, gerne...
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Weinberg
Weitere Fragen an Marcus Weinberg

Dass es in zweiter Instanz ohne Anwalt geht, ist also eher die Ausnahme als die Regel

Nach unserer Überzeugung soll der BGH gerade nicht für jeden Fall eine weitere Überprüfungsinstanz sein, er soll vielmehr nur sehr ausgewählte Rechtsfragen entscheiden müssen

Ich kann Ihren Unmut verstehen und persönlich bedauere ich es sehr, dass es zu keiner Einigung zwischen der Eigentümerin und dem Betreiber des Milchbetriebes gekommen ist. Doch unseren Rechtsstaat zeichnet aus, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger auf geltendes Recht verlassen kann. Daher war eine Versagung der Genehmigung für den Verkauf des Grundstücks aufgrund der vorliegenden Sach- und Rechtsgrundlage nicht möglich.

Auch ich bin davon überzeugt, dass es für die Kinder in aller Regel am besten ist, wenn beide Elternteile gemeinsam Verantwortung für ihre Erziehung und Entwicklung übernehmen.