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Frage von Felix A. •

Frage an Marcus Weinberg von Felix A. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Lieber Abgeordneter,

es gibt in Hamburg, wie Sie sicher wissen, viele veraltete Bebauungspläne, welche (aus Personalmangel?) nicht aktualisiert werden. Z.B. der Bebbaungsplan Bramfeld50, von 1981, der Bebauungsgrenzen hat und uns verweigert unser Grundstück baumäßig zu nutzen. Der Bebbaungsplan passt nicht mehr in die vor Ort vorherrschende Bauverdichtung und den notwendigen Bedarf. Gedenken Sie den Bebbauungsplan zeitgemäß anzupassen? Und in welcher Zeit wäre dieses Vorhaben denkbar?

Vielen Dank für eine Antwort und viel Erfolg am Sonntag,
F. A.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Herr Abegg,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Zuständigkeit für Bauvorhaben und die Bebauungspläne in Hamburg liegt bei den Bezirksämtern. Der von Ihnen unter anderem angesprochenen Bebauungsplan Bramfeld 50 fällt damit in die Zuständigkeit des Bezirksamtes Wandsbek. Deshalb möchte ich Sie bitten, sich bezüglich Ihres Anliegens an unsere Bezirksabgeordnete der Wandsbeker CDU-Fraktion unter info@cdu-fraktion-wandsbek.de zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Marcus Weinberg