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Frage von Sören G. •

Frage an Marcus Held von Sören G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Held,

Sie haben in mehreren Antworten zur VDS folgendes geschrieben:

„Wichtig ist, dass der Zugriff auf die gespeicherten Daten transparent und restriktiv geregelt ist: Es gibt einen strengen Richtervorbehalt. Der Abruf von Daten wird nur für schwerste Straftaten möglich sein. Darüber hinaus müssen die Betroffenen grundsätzlich über jeden Abruf informiert werden. Nach Ablauf der Speicherfrist von zehn bzw. vier Wochen müssen die gespeicherten Daten gelöscht werden. Verstöße gegen die Löschpflichten oder die Weitergabe von Daten haben strenge Sanktionen für die Diensteanbieter zur Folge.„

Können Sie mir dazu folgendes Ausführen:

1) Ich habe gehört, dass Richter bei einem Richtervorbehalt für eine Genehmigung nur die Anträge unteschreiben müssen, während sie bei einer Ablehnung die Ablehnung ausführlich erklären müssen. Ist dieses so korrekt?
2) Falls die Aussage von 1) zutrifft, in wie weit soll einen der Richtervorbehalt bei unserer überlasteten Justiz beruhigen?
3) Der Fall des Redtube-Abmahners hat gezeigt, dass Richter kreativ ausgetrixt weden können. In Sachsen wurden im Auftrag der Polizei über 100.000 Handys überwacht. Daher befürchte ich auch großes Missbrauchspotential bei der VDS.
Welche Strafen sieht Ihr Gesetz für Beamte oder andere Personen vor (also nicht nur für die Dienstleister, sondern auf Seiten der Polizei und Justiz), die die Daten der VDS missbräuchlich beantragen, genehmigen oder verwenden?

Mit freundlichen Grüßen

Sören Grenzdörffer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Grenzdörffer,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die sich auf den Vorschlag (!) des Bundesjustizministers für Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten bezieht.

Dieser Vorschlag wird nun im parlamentarischen Verfahren diskutiert werden. Ihre Befürchtungen und Fragen werden sich im Laufe dieses Verfahrens dann klären, weshalb ich Sie auch einladen möchte, den Gesetzgebungsprozess zu verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen,
Marcus Held, MdB