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Frage von Horst M. •

Frage an Marco Buschmann von Horst M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Buschmann,

seit dem 1.1.13 ist ein Gesetz zum Schutze vor überlangen Gerichtsverfahren in Kraft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, Fristen eingehalten wurden und auch Mahnungen erfolgten, bezahlen die Gerichte trotzdem nicht die geforderten, gesetzlich zugesicherten Beträge.

In diesem Fall muß man neu klagen und es fallen Gerichtsgebühren an.
Sollte aber es nicht Sinn des Gesetzes sein, Gerichte zu vernünftigen Fristen anzuhalten, getreu dem Motto: "Verzögertes Recht ist Unrecht."?

Und wenn die Gerichte sich dann immer noch nicht an die Vorgaben der Legislative hält, sollte es dann nicht für den Bürger kostenfrei sein, sein Recht einzufordern?
Noch besser wäre es sicherlich, eine Art unabhängige Ombudsstelle einzurichten, die auf die Gerichtspräsidenten einwirkt, die Vorgaben einzuhalten und, wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, zu zahlen.

Es ist jedenfalls bedenklich, wenn Gerichte sich nicht an die Vorgaben der Legislative halten und sich als schlechter Schuldner erweisen.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Horst Murken

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