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Marco Buschmann
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Frage von Lutz L. •

Frage an Marco Buschmann von Lutz L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Buschmann,

vielen Dank für Ihre Informationen. Ich glaube gern, dass Sie in Fragen des Rechtsschutzes aktiv sind. Jedoch treffen Ihre Ausführungen nicht den Kern meiner Fragestellung.
Zunächst wäre doch festzustellen, ob der proklamierte Rechtsschutz praktisch überhaupt existiert. Ich kenne keine objektiven Evaulationen hierzu.
Wenn der Rechtsstaat praktisch funktioniert, dann wären Ihre Bemühungen zur Qualitätsverbesserung, besseren Ausstattung und Stärkung der Unabhängigkeit sicher richtig.
Wenn aber die Verfahrensregeln (ZPO oder StPO) regelmäßig verletzt werden und gerügte Verletzungen, als nicht entscheidungserheblich, ohne Konsequenz bleiben, kann von einem praktisch existierendem Rechtsschutz keine Rede sein.
Die letzte Rettung, das BverfG glänzt mit einer geringen Annahmequote. Die Nichtannahme wird meist ohne jede Aussage zur Zulässigkeit und Begründetheit ausgesprochen. Nicht besonders transparent und willkürfrei. Es verwundert nicht, dass ALLE! wesentlichen Veränderungen im Familienrecht in Deutschland der EGMR erzwungen hat. Die Sorgerechtsfrage ging zunächst mehrfach erfolglos über OLG und BVerfG und führte jahrelang zu verfassungswidrigen Beschlüssen. Erst der EGMR nötigte 2009 Deutschland eine Auseinandersetzung mit der eigenen Verfassung ab. Auch der Bundestag benötigte von 2009 bis 2013 fast 4 Jahre um den eindeutigen und systematischen Rechtsverletzungen durch neue Gesetzgebung entgegen zu wirken. Ob das neue Gesetz möglicherweise wieder durch den EGMR überprüft werden muss, bleibt abzuwarten. Insbesondere deshalb, weil die Richterschaft sich in ihrer Unabhängigkeit herausnimmt, das Recht unabhängig von Gesetz, Verfassung und Volkeswille zu interpretieren und wesentliche Verfahrensregeln im billigen Ermessen der Justiz liegen. Eine Selbstverwaltung der Justiz kann unter diesen Umständen nicht zu mehr Rechtsstaat führen. Woher kommen also die Grundannahmen Ihrer Verbesserungsbemühungen?

Mit freundlichen Grüssen
Lutz Lippke

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Lippke,

vielen Dank für Ihre Rückfrage vom 11. Juli 2013.

Ihre ansonsten sehr negative Einschätzung der deutschen Justiz teile ich nicht. Deutschland kann also stolz sein auf sein Justizsystem. Unsere Richterinnen und Richter, unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte leisten gute Arbeit – und zwar im Rahmen unseres Justizsystems. Daher halten wir ja auch beide gemeinsam nichts von einem Selbstverwaltungssystem ohne externe Kontrolle. Der Blick über die Grenzen zeigt, dass die deutsche Justiz heute bereits auf hohem Niveau, effektiv, kostengünstig und auch unabhängig arbeitet. Das belegen beispielsweise internationale Vergleichsstudien. Die deutsche Justiz belegte etwa im Global Competitiveness Report 2011-2012 weltweit den siebten Platzt.

Ich kann gut verstehen, dass Sie eine schnellere Modernisierung des Familienrechts anregen. Das geht mir ähnlich. Der Grund dürfte sein, dass sich im Bereich der Familienpolitik und des Familienrechts häufig sehr lange stark traditionelle Vorstellungen halten, die der Wirklichkeit teilweise nicht mehr gerecht werden.

Mit besten Grüßen

Marco Buschmann MdB

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