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Marco Buschmann
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Frage von Jörg B. •

Wird die verfassungswidrige Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften ab dem Steuerjahr 2023 aufgehoben?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

wird im Fall eines Inkrafttretens des Zukunftsfinanzierungsgesetzes zum 01.01.2024 die verfassungswidrige und die Anleger schädigende Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften (gemeinhin bekannt als „Binding-Steuer“) schon ab dem Steuerjahr 2023 aufgehoben, also schon dieses Jahr komplett „bindingfrei“ gestellt?

Schon die unrechtmäßige Steuererhebung für die Fiskaljahre 2021 und 2022 hat viele Anleger finanziell massiv geschädigt, teilweise in den Ruin getrieben. Wie wäre der Verzicht auf eine rückwirkende Aufhebung der Vvb für die Jahre 2021 und 2022 mit den Grundsätzen der Gleichbehandlung und Härtefallvermeidung vereinbar?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Als Freien Demokraten und als Fortschrittskoalition ist es uns wichtig, attraktive Rahmenbedingungen für die Vermögensbildung der Bevölkerung, insbesondere die Altersversorgung, zu schaffen. Daher haben Bundesfinanzminister Christian Lindner und ich zusammen bereits letztes Jahr Eckpunkte für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgelegt. Damit wollen wir den Kapitalmarkt in Deutschland attraktiver machen und stärken. 

Daher werden wir die steuer- und finanzrechtliche Regulierung einer Prüfung unterziehen und hier Modernisierungen beschließen. Zu genauen Details des Zukunftsfinanzierungsgesetzes kann ich mich an dieser Stelle noch nicht äußern. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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