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Frage von Dirk A. •

Sehr geehrter Herr Minister Buschmann, warum soll das neue Unterhaltsrecht möglicherweise an der Anzahl der Übernachtungen ausgerichtet sein?

Eine angekündigte und seit langen notwendige Reform des Unterhaltsrechts ist nun scheinbar in greifbarer Nähe. Wenn man den Gerüchten Glauben schenken darf, dann soll eine mögliche Anpassung von Betreuungsanteilen an der Anzahl der Übernachtungen festgemacht werden. Dies ist jedoch kaum plausibel, denn was bringt mir z.B. die Berücksichtigung von 2 Übernachtungen pro Woche, wenn mein Kind aber immer vom Morgen des einen Tages bis zum Abend des anderen Tages bei mir ist. Da ist der Betreuungsanteil doch deutlich höher ( 2 Tage ) als die 1 Übernachtung. Entscheidend sollten die tatsächlichen Betreuungsanteile sein und nicht nur die Nächte, die eh kaum Kosten und Zeit beanspruchen...........

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