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Marco Buschmann
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Frage von Julian H. •

Mehrere fragen bzgl. Legalisierung von Cannabis: - Zeitplan mit Ende 2022 / Anfang 2023 realistisch? - Grenzwertänderung? - Entkriminalisierung? - Ab wann erste Maßnahmen?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

zu der Cannabis-Legalisierung, die sich die Ampel-Regierung in den Koalitionsvertrag geschrieben hat, stellen sich mir nach wie vor einige fragen.

Frage 1:
Sie selbst und auch die meisten Vertreter der Ampel, die mit der Legalisierung zu tun haben sprachen von einer Legalisierung in 2023. Wird es diesbezüglich dieses Jahr noch erste Beschlüsse geben, die die Konsumenten Entlasten oder wird dies erst 2023 erfolgen?

Frage 2:
Ab wann wird sich Herr Wissing das Hauptproblem der Grenzwerte im Straßenverkehr annehmen? Die Grenzwerte und die Testmethode müssen geändert werden. Dies geht auch Kurzfristig!

Frage 3:
Wie stehen Sie zur Entkriminalisierung vor der Legalisierung?

Frage 4:
Ab wann können Konsumenten ernsthaft mit ersten Wohlwollenden Beschlüssen rechnen?

(Fragekatalog geht leicht abgeändert so an Fr. Wegge, Fr. Kappert-Gonther, Hr. Gürpinar, Hr. Lindner, Hr. Buschmann sehr Abgeändert an Hr. Wissing)

Mit freundlichen Grüßen
Julian H.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Eine rein repressive Drogenpolitik ist gescheitert. Deswegen leiten wir als Fortschrittskoalition einen drogenpolitischen Paradigmenwechsel ein. Am 26. Oktober hat das Bundeskabinett ein Eckpunktepapier beschlossen. Das bedeutet bessere Produktqualität und damit Gesundheitsschutz sowie Entlastung unserer Strafverfolger, damit sie sich auf wichtigeres konzentrieren können.

Im Eckpunktepapier haben wir vereinbart, auch die Frage der Grenzwerte im Straßenverkehr im Gesetzgebungsverfahren zu behandeln. Dabei beziehen wir die einschlägigen Fachgremien ein. Die Regelungen über die Zulässigkeit von Fahrten unter der Wirkung von psychoaktiven Substanzen wie Cannabis im Straßenverkehr orientieren sich ausschließlich an den Erfordernissen der Straßenverkehrssicherheit. 

Vor dem Inkrafttreten der geplanten Neuregelungen obliegt es den Strafverfolgungsbehörden der
Länder, von der Strafverfolgung abzusehen und die geltenden Opportunitätsvorschriften anzuwenden. Mit Inkrafttreten der geplanten Neuregelung werden laufende Ermittlungs- und Strafverfahren durch die bereits in der StPO vorgesehenen Möglichkeiten beendet. Eingetragene Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister, die ausschließlich
wegen einer Handlung eingetragen sind, für die das Gesetz künftig keine Strafe mehr vorsieht, sollen getilgt werden. 

Das Eckpunktepapier der Bundesregierung wird gegenwärtig in Konsultationen mit der Europäischen Kommission erörtert. Darauf aufbauend wird die Bundesregierung im nächsten Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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