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Marco Buschmann
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Frage von Barbara D. •

Herr Lauterbach hat verlauten lassen, dass die frisch Geimpften bald aufgrund der Farbgebung der Corona-Warn-App erkennbar werden. Ist Ihnen das bekannt? Gibt es dazu Regelungen im Entwurf zum IfSG?

Sehr geehrter Herr Buschmann
die Berliner Zeitung berichtet am 10.08. 2022 über einen Tweet von Karl Lauterbach, dass die Kontrolle des Impfstatus künftig einfacher sei, da frisch Geimpfte durch eine andere Farbe in der Corona-Warn-App hervorgehoben würden. Es wurde ein Bezug zu China hergestellt.
Ist Ihnen als Verhandlungspartner von Herrn Lauterbach ein solcher Plan bekannt? Steht dazu etwas im Entwurf zum neuen IfSG? Bitte nehmen Sie dazu Stellung, insbesondere zum China-Bezug. Danke!

Quellen_
https://www.berliner-zeitung.de/news/corona-warn-app-impfstatus-wird-an-farben-erkennbar-sein-karl-lauterbach-impfung-infektionsschutzgesetz-li.255036?mtm_..(Berliner Zeitung, 10.8.2022, P. Debionne)
Tweet von Karl Lauterbach vom 09.08.2022, 7:58 PM

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau D.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Vorbereitet sein – Verhältnismäßigkeit wahren – vulnerable Personen schützen: An diesen drei V orientiert sich der Vorschlag für eine Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes. Auch im Herbst und Winter gilt: Freiheitseinschränkungen darf es nur geben, wenn sie erforderlich sind. Lockdowns und Ausgangssperren erteilt unser Konzept deshalb eine Absage. Stattdessen setzen wir auf Maßnahmen, die wirksam sind und zugleich zumutbar.

Auch Maßnahmen mit vergleichsweise geringer Eingriffstiefe wie das Maskentragen müssen im Rechtsstaat sorgfältig begründet werden können. Die Evaluation legt ein besonders gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis des Maskentragens nahe – gerade auch im Vergleich zu anderen Maßnahmen. Soweit das Pandemiegeschehen dies erfordert, können die Länder daher für weitere Bereiche des öffentlichen Lebens eine Maskenpflicht anordnen: so für den ÖPNV und für öffentlich zugängliche Innenräume. In den Bereichen Kultur, Freizeit, Sport und Gastronomie muss es allerdings Ausnahmen für getestete, frischgeimpfte und frischgenesene Personen geben, wenn die Länder eine Maskenpflicht anordnen.

Mit den Ausnahmen von der Maskenpflicht entsprechen wir dem Gebot der Verhältnismäßigkeit. In diesen sozialen Bereichen ist es richtig, mehr auf die Eigenverantwortung der Zivilgesellschaft zu setzen.  Soweit es hierdurch zu einer Kontrolle des Impf- oder Teststatus kommen wird, können die Betreiber und Veranstalter auf die Erfahrungen früherer Pandemiephasen zurückgreifen. Eine gesetzliche Regelung dieser technischen Fragen ist bisher nicht erfolgt und erscheint auch nicht notwendig. 

Unser Schutzkonzept ist die richtige Antwort auf die jetzige Pandemielage. Ich bin froh, dass wir uns innerhalb der Bundesregierung so zügig darauf verständigt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marco Buschmann MdB

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