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Marco Buschmann
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Frage von Stefan Z. •

Ende Oktober behaupteten Sie im Interview mit der F.A.Z., es drohe „keine systemische Überlastung des Gesundheitssystems mehr“: Nun ist dies durch Fakten widerlegt: Denken Sie nun anders über Corona?

Sehr geehrter Herr Buschmann,
in etlichen Regionen Deutschlands (Bayern, Sachsen, Thüringen, Baden-Württemberg) sind Intensivstationen durch den Anstieg der Corona-Patienten voll belegt. Sie stimmten zuletzt gegen die Verlängerung der "epidemischen Lage nationaler Tragweite". Wie ist nun Ihre Haltung? Sie sind ausgebildeter Jurist, aber von Mathematik und Naturwissenschaft scheinen Sie nichts zu verstehen, oder? Für jemanden, der in der Schule in Mathematik, Biologie, Chemie und Physik aufgepasst und mitgedacht hat, vielleicht später noch Höhere Mathematik an der Uni studiert hat, ist es nahezu trivial, die Exponentialfunktionen in der Pandemi zu verstehen. Wenn Sie davon nichts verstehen, warum hören Sie dann nicht auf die einschlägigen Experten, die die aktuelle Entwicklung schon seit Monaten vorhersagen? Lineares und Wunschdenken hilft uns in der Pandemie nicht weiter, nur Sachverstand und situationsorientiertes, vorausschauendes Handeln. Was, wenn eine Fluchtmutante auftritt?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Z.l,

wir Freie Demokraten haben gemeinsam mit SPD und Grünen die Corona-Politik wieder zurück in die Parlamente gebracht. Wesentliche Fragen der Pandemie-Bekämpfung wurden in den vergangenen Monaten außerhalb der Parlamente in Ministerpräsidentenkonferenzen entschieden. Eine öffentliche Debatte über die Erforderlichkeit und Angemessenheit von Maßnahmen kam so oftmals zu kurz. Ergebnis waren Verunsicherung, Fehler und Entscheidungen von nur kurzer Halbwertszeit. Im parlamentarischen Verfahren ist dagegen eine umfassende Abwägung von Maßnahmen garantiert. So konnten nach der öffentlichen Experten-Anhörung die Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) verbessert werden. 

Das derzeitige Infektionsgeschehen und die Lage in den Krankenhäusern sind dramatisch. Ein entschlossenes Handeln ist notwendig. Durch die Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) stellen wir den Bundesländern einen robusten Instrumentenkasten für die Pandemie-Bekämpfung zur Verfügung. Neben den bewährten Maßnahmen (u.a. Maskenpflicht, Kapazitäts- sowie Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum) ist es den Bundesländern nun möglich, Zugangsbeschränkungen rechtssicher an 3G- und 2G-Nachweise zu knüpfen. Hygienekonzepte können mit Personenobergrenzen versehen werden. Den Schutz vulnerabler Gruppen erhöhen wir, indem wir per Gesetz bundesweit eine tägliche Testpflicht für Personal und Besucher von Alten- und Pflegeheimen anordnen. Das Ansteckungsrisiko in Betrieben und Einrichtungen minimieren wir durch die bundesweit einheitliche 3G-Regel am Arbeitsplatz.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marco Buschmann

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