Darf sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mehr als 300 Tage Zeit nehmen um ein bereits am 1. Juli 2021 gefälltes Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH VIII R 9/19) umzusetzen?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
am 1. Juli 2021 widersprach das höchste Finanzgericht Deutschlands, der Bundesfinanzhof (BFH), einer Anweisung des Bundesministerium der Finanzen (BMF).
Das Urteil des Bundesfinanzhofes (Urteil: BFH VIII R 9/19) schreibt vor, dass das bereits im Jahre 2015 bei Aktionären zu Unrecht abgegriffene Geld zurückzuzahlen ist.
Meine Frage:
Warum wurden seitens des BMF (Dienstherr ist Herr Christian Lindner) die Deutschen Finanzämter nicht längst mittels Bundessteuerblatt angewiesen das BFH-Urteil (VIII R 9/19) umzusetzen?
Reichen mehr als 300 (!) Tage für eine Veröffentlichung im Bundessteuerblatt nicht aus?
Mit freundlichen Grüßen

