(...) Grundsätzlich können Bausparkassen Bausparverträge, bei denen die Bausparsumme komplett angespart ist, wirksam kündigen. Ist der Vertrag, wie bei Ihnen, zwar zuteilungsreif, aber noch nicht voll bespart, ist eine Kündigung rechtlich zumindest wohl zweifelhaft. Das gilt auch, wenn der Bausparvertrag schon länger als zehn Jahre zuteilungsreif ist. (...)
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