(...) Wie das Ordnungsamt ausführte, handele es sich bei den Westfalenhallen um einen gastronomischen Konzessionsbetrieb, weswegen die Zuständigkeit in diesem Fall bei dem Gesundheitsamt liegt. Nach Auskunft des Dortmunder Gesundheitsamtes sei bekannt, dass die Umsetzung des nordrhein-westfälischen Nichtraucherschutzgesetzes momentan problematisch ist. Dies hänge auch mit der unzureichenden Gesetzeslage zusammen. (...)
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