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Frage von Martina P. •

Frage an Marco Bülow von Martina P. bezüglich Umwelt

Die Mobilfunknetze sind heute überall gut ausgebaut. Wir können überall telefonieren und dennoch kommen immer mehr Mobilfunkmasten und somit auch immer mehr Strahlung auf uns Bürger zu. Eine Studie hat ergeben, das unterhalb der Grenzwerte für Handy Erbgutschäden statt finden.

Somit stelle ich die Grenzwertfestlegung aus der Ehra Kohl und Merkel in Frage.
Wie stehen Sie zu dem Thema Absenkung der Grenzwerte beim Mobilfunk?

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Antwort von
Die PARTEI

Sehr geehrte Frau Paulig,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 18. August 2005.

Aufgrund der Ergebnisse einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Juli 2001 und nach weiteren umfangreichen Prüfungen hat sich die Bundesregierung im Dezember 2001 entschlossen, den Empfehlungen der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK, www.ssk.de) zu folgen und an den geltenden Grenzwerten festzuhalten. Die SSK kam zu dem Ergebnis, dass die geltenden Grenzwerte nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand vor nachgewiesenen Gesundheitsgefahren ausreichend schützen. Gleichwohl plädierte die SSK für weitere intensive Forschung in diesem Bereich. Dieser Empfehlung ist die Bundesregierung gefolgt. Mit zielgerichteten Maßnahmen hat die Bundesregierung die Forschung intensiviert, die Transparenz verbessert und ein Monitoring der Vorsorgemaßnahmen etabliert. Im Zeitraum 2002 bis 2005 standen mehr als 8,5 Mio. € zur Verfügung. Im gleichen Zeitraum standen 5 Mio. € für Forschungsarbeiten im Zusammenhang mit technischen Regulierungsfragen beim Aufbau der UMTS-Netze zur Verfügung. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat außerdem eine gezielte Initiative für die Förderung emissionsmindernder Technologien bei Mobilfunksystemen mit einem Volumen von 7 Mio. € im Zeitraum 2002 bis 2005 initiiert. Das sog. Deutsche Mobilforschungsprogramm, gespeist aus den Mitteln des Bundesumweltministeriums und denen der Betreiber (insgesamt 17 Mio. €) ist im Jahr 2004 angelaufen.
Auch die freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber vom 6. Dezember 2001 ist ein wesentlicher Beitrag, die Vorsorge im Bereich des Mobilfunks auf hohem Niveau weiter zu verstärken. Mit der freiwilligen Selbstverpflichtung haben sich die Betreiber zu Verbesserungen im Bereich Verbraucher-, Gesundheits- und Umweltschutz verpflichtet. Sie enthält u.a. Maßnahmen, die die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Mobilfunketreibern und die Information und Einbindung der Bürgerinnen und Bürger verbessern sollen. Maßnahmen zur Überprüfung der tatsächlichen Belastung der Bevölkerung durch hochfrequente elektromagnetische Felder werden von den Betreibern finanziell unterstützt. Die Bundesregierung überprüft und bewertet regelmäßig die zugesagten Maßnahmen.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Bülow