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Frage von Philip K. •

Frage an Marco Bülow von Philip K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Bülow,

ich arbeite in einem in Dortmund ansässigen Discounter, welcher aktuell sich regelmäßig in Streiks befindet, da die Mitarbeiter einen Tarifvertrag fordern. Ich selbst habe jahrelang, für gerade mal 1800€ Brutto gearbeitet. Der Arbeitgeber reagiert nicht mit Gesprächen mit der Gewerkschaft, sondern mit massivem Einsatz von Werksverträgen.

Meine Kollegen und ich, wir fragen uns, wie genau die Politik denn diesen Werksvertrags-Missbrauch stoppen möchte. Werden Sie sich für einen besseren Schutz vor Werksvertrags-Missbrauch einsetzen?

Gruß

P. K.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich setze mich schon lange dafür ein, dass Leiharbeit ab dem ersten Tag gleich bezahlt wird und dass es gleichen Lohn für gleiche Arbeit gibt.

In der großen Koalition haben wir zu Werkverträgen und Leiharbeit ein Gesetz verabschiedet, mit dem ich nicht zufrieden bin. So konnte es die SPD leider nicht gegen die Union durchsetzen, dass es ab dem ersten Tag den gleichen Lohn gibt. Zudem muss die Rotationspraxis ein Ende haben. Darauf hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten hingewiesen. Es bleibt immer noch möglich, dass ein Verleiher beispielsweise zwei Leiharbeitnehmer halbjährlich wechselnd in zwei Entleih-Betrieben einsetzt und damit eine den dort Beschäftigten entsprechend gleiche Bezahlung verhindert.

Zudem wird es im Ergebnis möglich bleiben, Arbeitsplätze langfristig mit Leiharbeitnehmern zu besetzen, sofern diese spätestens nach 18 Monaten ausgetauscht werden. Eine dauerhafte Besetzung von Arbeitsplätzen mit Leiharbeitnehmern sollte deshalb verboten werden. Meiner Ansicht nach sollte man den vorübergehenden Einsatz von Leiharbeitern weiter begrenzen.

Die Regelungen im Bereich der Mitbestimmung in dem Gesetz sind ebenfalls zu kurz gegriffen. Betriebs- und Personalräte müssen ein Mitbestimmungsrecht bei Werkverträgen und Leiharbeit haben. Die Informationspflicht ist nicht mit einem Mitbestimmungsrecht gleichzusetzen.

Es ist allerdings gut, dass in dem neuen Gesetz die Pflichten zur Offenlegung der Arbeitnehmerüberlassung und die damit verbundene Abschaffung der sogenannten Vorratsverleiherlaubnis stehen. Arbeitgebern wird es somit zukünftig nicht mehr möglich sein, vermeintliche Werkverträge nachträglich doch noch als Leiharbeit auszuweisen und über diesen Weg zu legalisieren.

Das Gesetz wird so nicht ausreichen. Immer mehr Menschen arbeiten als Leiharbeiter und in Werkverträgen. Alleine 2015 waren insgesamt knapp eine Million Menschen (961.000) als Leiharbeiter beschäftigt, mehr als je zuvor. Bei den Werkverträgen liegen genaue Zahlen leider nicht vor. Man kann aber mittlerweile davon ausgehen, dass zwei von drei Betrieben Arbeiten per Werkvertrag vergeben.

Leiharbeit und Werkverträge müssen auf der Agenda bleiben. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen. Viele weitere Informationen zu meinen politischen Inhalten finden Sie auf meiner Internetseite www.marco-buelow.de.

Mit freundlichen Grüßen
Marco Bülow