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Marco Bülow
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Frage von Mathias H. •

Frage an Marco Bülow von Mathias H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bülow,

es wird angefragt, was Sie und die SPD gedenken, gegen den fortwährenden offensichtlichen Verfassungsbruch der Regierung in der Flüchtlingsfrage zu tun.

Mittlerweile haben 6 Verfassungsrechtler öffentlich den Verfassungsbruch angeprangert:

– Prof. Bertrams
– Prof. Battis
– Prof. Schachtschneider
– Prof. Papier (ehemaliger Präsident des BVerfG)
– Prof. di Fabio (ehemaliger Richter am BVerfG)
– Prof. Rupert Scholz

Auch der Unterzeichner als Rechtsanwalt ist der Auffassung, dass hier fortwährend seit Monaten jeden Tag tausendfach die Verfassung gebrochen und das Recht gebeugt wird. Die Folgen sind absehbar und werden Deutschland in eine Katastrophe führen und zwar in jeglicher Hinsicht, sicherheitspolitisch und finanziell.

Als jemand, der Sie persönlich gewählt hat, erwarte ich eine Antwort auf diese Frage.

MfG
RA Henke

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Antwort von
Die PARTEI

Sehr geehrter Herr Henke,

entschuldigen Sie zunächst einmal die späte Antwort meinerseits und vielen Dank dafür, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich gewandt haben.

Der Schutz von Flüchtlingen ist eine humanitäre und völkerrechtliche Verpflichtung. Deutschland verpflichtet sich in der Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention, und anderen Regelungen, zum Flüchtlingsschutz. Das Recht auf Asyl ist ein Grundrecht in unserem Grundgesetz. Der Staat hat dies zu garantieren. Alle staatlichen Einrichtungen sind rechtlich gebunden die Flüchtlinge, die in Deutschland ankommen, menschenwürdig zu versorgen und zu betreuen. Flüchtlinge zu schützen ist eine humanitäre und völkerrechtliche Verpflichtung, die keiner Kosten-Nutzen-Rechnung unterliegen darf.

Das deutsche Recht wird zudem in vielerlei Hinsicht vom europäischen überlagert. Der Blick in die deutschen Gesetze allein hilft also schon lange nicht mehr weiter. Die Maßstäbe für das Asylrecht finden sich heute in der Tat weitgehend in europäischen Regeln. Diesen Vorrang des Europäischen Asylrechts vor dem deutschen Grenzpolizeirecht anerkennt im Übrigen auch das deutsche Asylrecht. Nach Artikel 17 der Dublin-III-Verordnung besitzt jeder Mitgliedstaat ein sogenanntes Selbsteintrittsrecht. Ein Land kann danach jederzeit ein Asylverfahren an sich ziehen, auch wenn nach den Dublin-III-Regeln an sich ein anderer europäischer Staat zuständig wäre. Von diesem Selbsteintrittsrecht hat Deutschland im Spätsommer 2015 Gebrauch gemacht. Eine politische Entscheidung, die rechtlich also völlig zulässig ist. Es war und ist nicht rechtswidrig, wenn die Einreise Schutzsuchender trotz Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates zugelassen wird.

Die Große Koalition hat im Herbst 2015 eine ganze Reihe von Maßnahmen beschlossen, damit die Einreise der Flüchtlinge geordneter stattfindet und kein Asylbewerber unkontrolliert nach Deutschland einreist. Um eben keine unkontrollierte Zuwanderung zu haben und Rechtssicherheit für eine geregelte Einwanderung jenseits des Asyls zu schaffen, schlägt die SPD schon seit geraumer Zeit ein Einwanderungsgesetz vor. Dieses würde die Asylbehörden entlasten und klare Bedingungen für eine Zuwanderung schaffen.

Ich möchte zudem auf meine Erklärung zum Asylpaket II verweisen: http://www.marco-buelow.de/neuigkeiten/meldung/artikel/2016/februar/erklaerung-zum-asylpaket-ii.html

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne noch einmal mit meinem Wahlkreisbüro in Dortmund in Verbindung setzen. Informationen zu meinen Themen und meiner Arbeit können Sie meiner Homepage www.marco-buelow.de entnehmen. Auch auf meinem Blog blog.marco-buelow.de finden Sie meine Positionen zu verschiedenen Themen.

Herzliche Grüße

Marco Bülow